Karrierelexikon

Gehalt im Krankheitsfall

Inhaltsverzeichnis

Auch wenn Arbeitnehmer länger krank sind, sind sie zumindest finanziell abgesichert. Denn nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz , das der Bundestag 1994 verabschiedet hat, ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geregelt.

Das wichtigste in Kürze:
Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt für bis zu sechs Wochen weiterzubezahlen. Das Gesetz sieht als Bemessungsgrundlage zwar das volle Bruttogehalt vor, diese kann aber davon abweichen, wenn im Tarifvertrag eine abweichende Regelung fixiert ist. Überstunden müssen laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes nur dann berücksichtigt werden, wenn sie regelmäßig geleistet werden. Sollte ein Arbeitnehmer länger krank sein, springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Dieses beträgt allerdings nur 70 Prozent des Bruttogehaltes.

Arzt schreibt krank

Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Das Recht auf Entgeltfortzahlung haben nicht nur Vollzeitmitarbeiter, sondern auch Teilzeitkräfte und Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Minijobs angestellt sind. Zu den Vollzeitmitarbeitern zählen natürlich auch die Azubis. Allerdings ist der Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Zahlung verpflichtet:

  • das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens vier Wochen bestehen.
  • der Arbeitnehmer muss wegen einer Krankheit arbeitsunfähig sein.
  • der Arbeitnehmer darf die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet haben. Hier sind grobe Verstöße, etwa Trunkenheit im Straßenverkehr, gemeint.

Sollte ein Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehrfach wegen derselben Krankheit ausfällt, werden die jeweiligen Krankentage addiert. Einen erneuten Anspruch auf die Fortzahlung durch den Arbeitgeber erwirbt er erst, sobald er sechs Monate lang in Folge nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war. Die Krankenkasse springt übrigens auch ein, wenn der Arbeitnehmer während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses krank wird.

Das muss der Arbeitnehmer machen

Der Arbeitnehmer muss im Betrieb schnellstmöglich eine Krankmeldung einreichen. Dadurch hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, schnell eine Vertretung zu organisieren. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sollten die Krankmeldung innerhalb einer Woche auch ihrer Krankenkasse mitteilen. Dann entstehen ihnen beim späteren Bezug von Krankengeld keine Nachteile.

Sofern der Arbeitnehmer länger als drei Kalendertage nicht arbeiten kann, muss er spätestens am vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Andernfalls kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern, bis die Bescheinigung vorliegt.

Das gilt für Beamte

Beamte und Personen, die anderweitig in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen wie Soldaten und Richter müssen die Krankheit ihrem Dienstherren ebenfalls unverzüglich mitteilen. Für sie gibt es aber keinen Unterschied zwischen Entgeltfortzahlung und Krankengeld, ihre Bezüge laufen regulär weiter. Sofern diese längerfristig krank sind, kann allerdings eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet werden, unter Umständen können die Betroffenen auch in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.

Was ist Krankengeld und wie wird es ausbezahlt?

Beim Krankengeld handelt es sich um eine sogenannte Entgeltersatzleistung, die nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch bezahlt wird. Die Krankenkasse bezahlt das Krankengeld bei stationären Behandlungen im Krankenhaus oder wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank ist. Beantragt werden kann das Krankengeld unter Umständen ein Elternteil eines unter zwölfjährigen Kindes, wenn dies im Fall einer Erkrankung gepflegt oder beaufsichtigt werden muss. Das Kind muss in der gesetzlichen Krankenkasse allerdings mit diesem Elternteil mitversichert sein.

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens vor der Erkrankung, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens. Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden vom Krankengeld abgezogen. Angesetzt werden aber nur 80 Prozent des vollen Betrages.

Aktuelle News