Karrierelexikon

Gehalt im Erziehungsurlaub

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Gravierende Änderungen hat es für junge Familien zum 1. Januar 2001 gegeben: Der Erziehungsurlaub, den Arbeitnehmer zur Betreuung der Kinder nehmen konnten, wurde durch die Elternzeit ersetzt. Die Eltern können sich maximal drei Jahre lang von der Arbeit freistellen lassen, um sich in den ersten Lebensjahren intensiv um das Kind zu kümmern. Die Elternzeit muss rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragt werden. Zudem müssen die Eltern einen Antrag auf Elterngeld stellen, da sie ja kein reguläres Gehalt beziehen. Allerdings ist das Elterngeld üblicherweise wesentlich geringer als der reguläre Verdienst. Deshalb können Mütter und Väter in Elternzeit etwas hinzuverdienen. Erlaubt ist ein Minijob oder eine Teilzeitstelle von bis zu 30 Stunden pro Woche.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Die Berechnung des Elterngeldes ist relativ kompliziert. Zunächst muss das relevante Einkommen innerhalb der zwölf Kalendermonate vor der Geburt ermittelt werden. Anschließend wird der Mindest- und Höchstbetrag ermittelt. Auch sonstige Leistungen spielen in die Berechnung mit hinein, zudem gibt es bei Mehrlingsgeburten einen Bonus. Generell lässt sich sagen, dass das Elterngeld etwa 67 Prozent des Nettoeinkommens beträgt. Maximal werden 1.800 Euro pro Monat Elterngeld bezahlt.

Wer im Schnitt weniger als 1.000 Euro verdient hat, bekommt auf die 67 Prozent einen Bonus von 0,1 Prozentpunkten für jeweils zwei Euro, die unter den 1.000 Euro liegen. Mütter und Väter, die mehr als 1.200 Euro verdient haben bekommen im Gegenzug einen Abschlag von 0,1 Prozent für jeweils zwei Euro, die sie verdienstmäßig über dieser Grenze liegen. Sie bekommen im ungünstigsten Fall nur 65 Prozent des Nettoverdienstes als Elterngeld ausbezahlt.

Mehr Kinder werden gefördert

Wenn das Elternteil zwei Kinder unter drei Jahren hat oder mindestens drei Kinder unter sieben Jahre hat, gibt es einen Aufschlag von zehn Prozent auf das Elterngeld, mindestens aber 75 Euro mehr. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, bekommt den Mindestsatz von 300 Euro. Wenn Zwillinge oder Drillinge das Licht der Welt erblicken, gibt es außerdem einen zusätzlichen Bonus von 300 Euro pro Kind. Natürlich gibt es zusätzlich zum Elterngeld auch noch das Kindergeld in Höhe von 154 Euro pro Monat.

Darf hinzu verdient werden?

Weil die Elternzeit eine nicht unerhebliche Einschränkung zur Folge hat, dürfen Mütter und Väter, welche die Elternzeit beantragt haben, auch etwas hinzuverdienen. Deshalb dürfen sie jederzeit einen Nebenjob annehmen. Sie müssen allerdings beachten, dass es hierfür keine Freibeträge gibt. Das bedeutet: Jeder Euro, den sie verdienen, wird auf das Elterngeld angerechnet. Das gilt sowohl für Minijobs als auch für Teilzeitjobs, die bis zu einem Aufwand von 30 Arbeitsstunden pro Woche gemacht werden dürfen.

Wer beispielsweise vor der Geburt netto 1.200 Euro verdient hatte, hat einen Elterngeld-Anspruch in Höhe von 804 Euro erworben. Wenn nun nebenbei 500 Euro verdient werden, verringert sich der Elterngeld-Anspruch auf 469 Euro. Mit Gehalt und Elterngeld bleiben dem Betroffenen also lediglich 969 Euro in der Tasche. Gleiches gilt für Selbstständige. Allerdings lässt sich hier nur relativ schwierig ermitteln, wie viele Stunden sie tatsächlich arbeiten. Hier wird deshalb der Verdienst herangezogen. Wer mehr als 75 Prozent seines vorherigen Gehalts erwirtschaftet, gefährdet seinen Anspruch auf Elterngeld.

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