Um als Richter /-in in Deutschland arbeiten zu können, ist ein Hochschulstudium nötig. Dennoch gibt es einige Ausbildungsberufe, die das spätere Studium erleichtern können bzw. einen guten Einblick in die juristischen Berufe geben. Somit kann man auch frühzeitig feststellen, ob der Berufswunsch passend ist.
Rechtsanwaltsfachangestellte und Notarfachangestellte arbeiten vorwiegend bei einer Anwaltskanzlei bzw. einem Notariat. Anstellungen sind ebenfalls in den juristischen Abteilungen großer Firmen möglich. Die Ausbildung dauert drei Jahre, wobei eine Verkürzung möglich ist. In diesen Berufen steht hauptsächlich die Korrespondenzen mit Mandanten, Gerichten und Behörden im Vordergrund. Rechtsanwaltsfachangestellte und Notarfachangestellte übernehmen sämtliche Bürotätigkeiten, überwachen Fristen und regeln die Buchhaltung. Notarfachangestellte stellen zusätzlich Urkunden aus und bearbeiten diese. Auch die Ausbildung der Patentanwaltsfachangestellten ist sehr ähnlich aufgebaut. Hauptinhalt ist die administrative Tätigkeit in Zusammenhang mit Patenten. Ein bestimmter Schulabschluss ist für diese Ausbildung nicht nötig, jedoch haben über die Hälfte der Auszubildenden Abitur.
Wer nach der Ausbildung direkt beim Gericht arbeiten möchte, sollte eine Ausbildung zum/zur Justizfachangestellten anvisieren. Die Ausbildung dauert ebenfalls drei Jahre. Neben den klassischen Bürotätigkeiten, wie Protokolle erstellen, Registerarbeiten und Aktenverwaltung kümmern sich Justizfachangestellte zudem um ratsuchende Bürger und gewähren Akteneinsicht.
Auch eine Beamtenlaufbahn ist im juristischen Bereich möglich. Für die zweijährige Ausbildung brauchen die Anwärter einen mittleren Bildungsabschluss. Beamten im mittleren Justizvollzugsdienst arbeiten in einer Justizvollzugsanstalt und kümmern sich dort um den reibungslosen Ablauf der Tagesgeschäfte. Es stehen aber auch individuelle Aufgaben wie die Mithilfe zur Resozialisierung von Insassen auf der Tagesordnung.
Eine Anstellung bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften haben Beamte im mittleren Justizdienst. Diese übernehmen Bürotätigkeiten und kümmern sich u.a. um Kostenberechnungen für Zeugen und Sachverständige, das Beglaubigen von gerichtlichen Entscheidungen und Erklärungsaufnahmen von Prozessbeteiligten.