Karrierelexikon

Gehaltsnachzahlung - Beachtung der Verjährungsfristen

Inhaltsverzeichnis

In der Regel entstehen Ansprüche auf die Nachzahlung von Gehalt entweder durch eine Gehaltserhöhung, die sich erst später auswirkt, oder aber durch Mehrarbeit, zum Beispiel in Form von Überstunden. Diese zu vergütende Mehrarbeit wird oftmals aus Gründen der Abrechnung nicht im laufenden Monat, sondern erst später berücksichtigt.

Beachtung der Verjährungsfristen

Bei der Geltendmachung von Forderungen auf Gehaltsnachzahlung sind immer auch die jeweils anzuwenden Verjährungsfristen zu berücksichtigen. Allgemein tritt bei Forderungen in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis Verjährung nach dem Ablauf von drei Jahren ein. Diese Frist fängt in dem Jahr an zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist. Doch hier ist Vorsicht geboten, nicht für alle Arbeitnehmer gilt tatsächlich diese Frist. In vielen Fällen wird im Arbeitsvertrag eine andere Verjährung geregelt, die wesentlich kürzer ist. Nicht selten beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nur drei Monate. Wenn dies der Fall ist, muss sich der Arbeitnehmer also beeilen, um seine berechtigten Ansprüche geltend zu machen. Dies bedeutet auch, dass man notfalls rechtzeitig einen Anwalt einschalten sollte, der die Gehaltsnachzahlung einfordert.

Gehaltsnachzahlungen im nächsten Jahr

Liegt ein Jahreswechsel zwischen der Entstehung der Ansprüche und ihrer Auszahlung, ist aus Sicht des Angestellten besondere Vorsicht geboten. Nicht selten entstehen dabei nämlich steuerliche Nachteile. Im deutschen Steuersystem gilt für die Versteuerung von Lohn und Gehalt das Zuflussprinzip. Es besagt, dass Arbeitsentgelt dann zu versteuern ist, wenn es dem Arbeitnehmer zufließt. Bei einer Auszahlung im folgenden Jahr kommt es zu einer Benachteiligung, wenn für den Betroffenen ein höherer Steuersatz gilt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Gehalt erhöht wurde, er im Vorjahr nicht durchgängig gearbeitet hat oder auch ein nachteiliger Wechsel der Steuerklasse durchgeführt wurde. Aus diesem Grund ist jeder gut beraten, zu prüfen, ob ihm durch die verspätete Gehaltsauszahlung im folgenden Jahr Nachteile entstanden sind. Ist dies der Fall, ist der Arbeitgeber zu deren Ausgleich verpflichtet. Dies gilt auch für Zinsverluste, wenn die Nachzahlung von Gehalt sehr spät erfolgt.

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