Karrierelexikon

Überstunden - wie viele Überstunden sind zulässig?

Inhaltsverzeichnis

Wenn ein Mitarbeiter länger arbeitet, als seine vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit, spricht man in der Regel von Überstunden oder Mehrarbeit. Überstunden werden in der Regel zusätzlich vergütet (zum durchschnittlichen Stundensatz) oder durch Freizeitausgleich abgegolten. Es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge, meist finden sich entsprechende Regelungen in den Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen.

Regelung von Überstunden

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer acht Arbeitsstunden täglich nicht überschreiten. Trotzdem dürfen Überstunden angeordnet werden, wenn beispielsweise eine Frist eingehalten werden muss. Laut Gesetz sind zehn Arbeitsstunden täglich erlaubt, wenn im Schnitt acht Stunden eingehalten werden.

Im Tarifvertrag sind die Ausnahmesituationen verankert, in denen Überstunden geleistet werden müssen. Zudem muss eine Ruhezeit eingehalten werden: Zwischen Feierabend und dem folgenden Arbeitsbeginn müssen elf Stunden liegen.

Überstunden müssen vom Arbeitgeber begründet werden und ebenso sollte der Arbeitnehmer einen guten Grund haben, wenn er die Mehrarbeit ablehnen möchte. Wer sein Kind oder eine pflegebedürftige Person betreuen muss, kann keine Überstunden leisten und dies ist auch Grund genug, Mehrarbeit zu verweigern. Wer jedoch grundsätzlich Überstunden ablehnt, muss mit einer Abmahnung oder auch mit einer Kündigung rechnen. Werden die Überstunden zur Normalität, sollte zunächst mit dem Chef gesprochen werden. Falls er nicht einlenkt, sollten sich Arbeitnehmer an den Betriebsrat wenden.

Teilzeit und Überstunden

Bei Teilzeitkräften sieht es wieder anders aus. Sind Überstunden im Vertrag nicht ausdrücklich geregelt, müssen Teilzeitbeschäftigte lediglich in Ausnahmefällen Mehrarbeit leisten. Ansonsten geht aus dem Teilzeitvertrag hervor, dass der Angestellte nur für die Arbeitszeit zur Verfügung steht, die vertraglich vereinbart wurde. Verbessert sich die Auftragslage des Unternehmens, gilt dies nicht als Ausnahmefall, um Überstunden von Teilzeitkräften zu verlangen.

Unbezahlte Überstunden einfordern

Manche Betriebe bieten ihren Mitarbeitern ein Überstundenkonto an, sodass die Mehrarbeit abgefeiert werden kann. In wenigen Unternehmen können die Angestellten Überstunden ansammeln, um beispielsweise ein Sabbatical zu nehmen. Andere Unternehmen zahlen die Mehrarbeit zum Gehalt aus. Es gibt aber auch die andere Seite: Betriebe, die für Überstunden keine Gegenleistung bieten. Wenn Arbeitnehmer die Bezahlung einfordern wollen, muss ein Nachweis über die geleistete Mehrarbeit vorgelegt werden können. Deshalb sollte jede Überstunde aufgeschrieben und genehmigt werden lassen. Wie Arbeitsexperten erklären, ist diese Dokumentation besonders dann wichtig, wenn die Überstunden nicht ausdrücklich vom Chef angeordnet wurden. Zur Erfassung der Mehrarbeit gehören ebenso die Begründungen für die Überstunden. Somit wird beispielsweise vor Gericht ersichtlich, ob die Überstunden nötig und gerechtfertigt waren.

Ist im Arbeitsvertrag festgelegt, dass Überstunden durch das pauschale Monatsgehalt abgegolten sind, sollten Sie sich vor Unterschirft des Vertrags überlegen, ob das Gehalt den zu erwartenden Arbeitsaufwand angemessen berücksichtigt. Wenn nicht, sollten Sie den Arbeitgeber um eine Änderung bitten, die die maximale Anzahl an Überstunden pro Monat festlegt, die im Gehalt enthalten sind.

Gleitzeit und Kurzarbeit

Etwas komplexer ist das Thema Mehrarbeit bei Gleitzeit. Durch die Flexibilisierung der Arbeitszeiten im Rahmen einer Gleitzeitregelung übersteigt an manchen Tagen bzw. auch wochenweise die tatsächliche Arbeitszeit die Soll-Arbeitszeit. Die zusätzlich geleisteten Stunden werden dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Das sind jedoch keine Überstunden im klassischen Sinn, sondern ein Zeitguthaben, das der Mitarbeiter zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufbraucht. Eine Bezahlung dieser Stunden ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses üblich. Bezahlte Mehrarbeit hingegen wird vom Arbeitgeber aufgrund dringender betrieblicher Bedürfnisse angeordnet und muss in der Regel vom Betriebsrat genehmigt werden.

Auch bei der Anordnung von Überstunden hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die Höchstgrenzen der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeiten nicht überschritten werden, die in Arbeitszeitgesetz, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen festgelegt sind. In individuellen Arbeitsverträgen können ebenfalls Regelungen zur Mehrarbeit getroffen werden, zum Beispiel eine maximale Anzahl von Überstunden pro Monat. Gibt es keine tariflich oder vertraglich vereinbarte Verpflichtung zu Mehrarbeit, ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten. Darüber hinaus darf der Arbeitgeber keine Überstunden anordnen, wenn die Mitarbeiter in Kurzarbeit sind und Kurzarbeitergeld beziehen.

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