Karrierelexikon

Angaben auf einem Gehaltsnachweis

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Ein Gehaltsnachweis wird von Arbeitnehmern insbesondere dann verlangt, wenn es darum geht ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu belegen. Dies ist zum Beispiel bei der Prüfung der Bonität vor der Vergabe eines Kredits der Fall oder auch wenn der Vermieter sich überzeugen möchte, dass der künftige Mieter tatsächlich die Miete und Nebenkosten auch Monat für Monat aufbringen kann. Genauso wird nach Gehaltsnachweisen gefragt, wenn staatliche Leistungen beantragt werden, wie zum Beispiel das Elterngeld oder Wohngeld.

Angaben auf einem Gehaltsnachweis

Der Arbeitgeber erstellt auf Bitten des Arbeitnehmers einen Gehaltsnachweis. Anders als die monatliche Gehaltsabrechnung, die automatisch jeden Monat erstellt und dem Arbeitnehmer überlassen wird, bedarf es in der Regel einer Aufforderung durch den Beschäftigten, um eine Gehaltsbescheinigung zu bekommen. Darin werden das regelmäßige monatliche Einkommen, die Abzüge für die Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kranke- und Pflegeversicherung) sowie der Abzug für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer aufgeführt.

Nach allen Abzügen verbleibt das Nettogehalt, das dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber überwiesen wird. In der Regel werden neben dem monatlichen Abrechnungsbetrag auch die Jahressummen ausgewiesen. Mit ihrer Hilfe ist erkennbar, ob der Arbeitnehmer Sonderleistungen bezieht, wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Tantiemen, Boni oder andere Sonderzahlungen, die leistungsbezogen gewährt werden. Auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit lässt sich aus vielen Gehaltsnachweisen erkennen. Sie ist wichtig, um beurteilen zu können, wie sicher ein Arbeitsplatz ist.

Der besondere Beweiswert eines Gehaltsnachweises

Viele Arbeitnehmer fragen sich, warum nicht die Vorlage der üblichen Gehaltsabrechnungen ausreicht, die sie jeden Monat erhalten. Der Grund dafür liegt in der höheren Glaubhaftigkeit, die ein Gehaltsnachweis besitzt. Dieser wird nämlich in der Regel vom Arbeitgeber mit der Angabe des Datums unterschrieben. Somit ist das Risiko sehr viel geringer, hier einer Fälschung aufzusitzen.

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