Karrierelexikon

Gehalt im Referendariat

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Unter einem Referendariat versteht man eine Vorbereitungs- oder Ausbildungsphase in Berufen, die eine Verbeamtung beinhalten. In der Regel sollen in zwei Einsatzjahren alle nötigen praktischen Kenntnisse trainiert werden, die sich im Studium naturgemäß nicht vermitteln lassen. Vor allem in Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts und in der öffentlichen Verwaltung muss ein Referendariat absolviert und mit den vorgeschriebenen Laufbahnprüfungen abgeschlossen werden, bevor die Verbeamtung erfolgt. Das ist in Lehramts- und Rechtsberufen der Fall und auch im höheren technischen Dienst, etwa im öffentlichen Bauwesen: Die Absolventen verfügen dann jeweils über ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder ein technisches Studium. Auch für den Dienst in öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken und Archiven, an Veterinäruntersuchungsämtern, im feuerwehrtechnischen Dienst und beim Forstdienst ist ein Referendariat vorgeschrieben.

Gehalt oder Entgelt im Referendariat

Reichtümer sind während der Referendariatszeit in keinem Fachbereich zu holen. Bei Rechtsreferendaren heißt die Vergütung sogar offiziell „Unterhaltsbeihilfe“ und nicht Gehalt. Sie wird also nicht als Gegenleistung für erbrachte Arbeit gesehen, sie soll lediglich sicherstellen, dass der Lebensunterhalt während der anspruchsvollen Ausbildung gesichert ist und kein Nebenverdienst gesucht werden muss. Allerdings besteht sogar ein Rechtsanspruch auf diesen Unterhalt, und zwar mit dem ersten Tag des Ausbildungsverhältnisses. Je nach Bundesland und Ausbildungsweg weichen die Referendariats-„Gehälter“ ein wenig voneinander ab. Bundesweiter Durchschnitt etwa im Lehramt ist jedoch etwa 1.000 Euro, ähnlich sieht es im Rechtswesen aus. Dazu kommen Sonderleistungen, die abhängig sind vom Familienstand des Referendars, und Abzüge, wenn der Referendar Nebeneinkünfte bezieht. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind nicht vorgesehen.

Berechnung des Gehalts im Referendariat

Abgezogen von der Brutto-Unterhaltsbeihilfe wird die Lohnsteuer. Und weil nur noch in Thüringen beispielsweise Rechtsreferendare automatisch bereits verbeamtet sind, fallen in allen anderen Bundesländern Sozialversicherungsbeiträge an. Vom Brutto-„Gehalt“ im Referendariat geht die Lohnsteuer ab. Da Rechtsreferendare in allen Bundesländern außer Thüringen keinen Beamtenstatus mehr haben, werden außerdem teilweise auch die Sozialversicherungsbeiträge fällig. Bei Steuerklasse 1 verbleiben also etwas über 800 Euro beim Empfänger. Für Rechtsreferendare gilt außerdem: Bis zum Ende der zweiten Staatsprüfung wird Unterhalt gezahlt, danach nicht mehr. Wer durchfällt, erhält unter Umständen bis zu 15% weniger pro Monat für eine zweiten Anlauf.

Besonderheiten im Referendariat

Referendare entrichten keine Beiträge zur Rentenversicherung, und auch die Lohn- und Kirchensteuerabzüge sind bei so niedrigen Bezügen relativ unerheblich. Auch im Vorbereitungsdienst sind Beamte und Beamtenanwärter beihilfeberechtigt, das heißt, den Beitrag für die Krankenversicherung zahlt auch ein Referendar in vollem Umfang selbst, dafür kommt der Arbeitgeber im Krankheitsfall für 50% aller Krankheitskosten auf. Privatversicherungen bieten günstige und individuelle Einstiegstarife für Referendare an.

Während Rechtsreferendare die mageren Zeiten mit Aussicht auf künftige wahrhaft fürstliche Gehälter überstehen, wird in Lehr- und anderen Berufen mit Referendariat schon lange eine radikale Änderung der Vergütung gefordert. Trotz späterer Verbeamtung bei recht gutem Gehalt sind die knapp bemessenen Praktikanten-Bezüge keine große Verlockung, sich mit Mitte 20 trotz fleißigen Einsatzes nach Wohngeld und anderer Unterstützung umtun zu müssen. Hier hat sich seit den 1970iger Jahren nicht viel bewegt, eine Neuregelung wäre angezeigt. Wer zuversichtlich auf einen Nebenjob hofft, sollte bedenken, dass dieser nur bis zu sechs Stunden pro Woche ausgeübt werden darf und genehmigungspflichtig ist, denn schließlich soll die gesamte Arbeitskraft dem Staat zur Verfügung stehen.

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