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Gehaltsgruppe Bauhauptgewerbe - Das verdient man im Bau

Inhaltsverzeichnis

Die Einteilung in Bauhauptgewerbe, Baunebengewerbe und Bauhilfsgewerbe ist maßgeblich für die Eingruppierung von Beschäftigten in die entsprechenden Tarifverträge. Gegenwärtig arbeiten in Deutschland rund 750.000 Beschäftigte im Bauhauptgewerbe.

Die Wirtschaftszweige im Bauhauptgewerbe

Grundsätzlich wird das Bauhauptgewerbe in Hochbau- und Tiefbau aufgeteilt. Insgesamt sind im Bauhauptgewerbe mehr als zwanzig verschiedene Wirtschaftszweige organisiert, die vom Abbruch-, Spreng- und Entrümpelungsgewerbe bis zu sonstigem spezialisierten Tiefbau reichen. Dabei ist jede Gruppe wiederum in einzelne Tätigkeitsbereiche eingeteilt. Entsprechend vielfältig sind auch die Tätigkeiten, die im Bauhauptgewerbe ausgeübt werden. Dabei erhalten Arbeiter in der Regel einen Stundenlohn, der sich nach der Anzahl der in einem Monat tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden richtet. Höher Qualifizierte erhalten Gehälter, die stets dieselbe Höhe haben. Angestellte im Bauhauptgewerbe verfügen zum Beispiel über eine Ausbildung zum Hoch- oder Tiefbauingenieur oder Techniker.

Die tariflichen Regelungen im Bauhauptgewerbe

Eine tarifliche Regelung für das Bauhauptgewerbe wird grundsätzlich zwischen den beiden Tarifparteien Arbeitgeber, vertreten durch den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, und Arbeitnehmer, vertreten durch die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt getroffen. Die letzte tarifliche Einigung stammt vom 5. April 2013 und ist zum1. Mai 2013 in Kraft getreten. Dieser neue Tarifvertrag besitzt eine Laufzeit von 13 Monaten.

Die Gültigkeit der tariflichen Regelungen

Die Tarifregelungen besitzen Allgemeinverbindlichkeit und sind auf alle Beschäftigten anzuwenden, ob sie in gewerkschaftlicher Form organisiert sind oder nicht. Ausgenommen davon sind nur Praktikanten und Auszubildende. Eine besonders wichtige Rolle spielen die Regelungen über die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe. Die Mindeststundenlöhne liegen derzeit bei 11,05 Euro in den alten Bundesländern und bei 10,25 Euro in den neuen Bundesländern. Allgemein gelten diese Löhne als nicht sehr hoch. Erschwerend kommt noch hinzu, dass Beschäftigte im Baugewerbe besonders häufig von saisonaler Arbeitslosigkeit betroffen sind. Sie werden oft in der kalten Jahreszeit entlassen, wenn witterungsbedingt ein Arbeiten auf den Baustellen nicht möglich ist.

Tariflöhne in West- und Ostdeutschland

Noch immer gelten in Ost- und Westdeutschland im Bauhauptgewerbe unterschiedliche Tariflöhne. Die Gehälter liegen im Osten unter denen im Westen, sollen jedoch schrittweise bis zum 1. Januar 2017 angeglichen werden.

Übertarifliche Gehälter

Viele hoch qualifizierte Ingenieure und Techniker im Bauhauptgewerbe beziehen Gehälter, die deutlich über den tariflich vorgesehenen Werten liegen. Oftmals enthält ihr Gehalt nicht nur feste Bestandteile, sondern auch bestimmte Prämien und Tantiemen, wenn bestimmte Ziele erreicht werden. Genauso weit verbreitet ist die Überlassung eines Firmenwagens auch zur privaten Nutzung an leitende Angestellte im Bauhauptgewerbe. Die private Nutzung bildet dann ebenfalls einen Bestandteil des Gehalts, der bei der Besteuerung und Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen ist.

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