Karrierelexikon

Gehalt im Beschäftigungsverbot - Wer zahlt?

Inhaltsverzeichnis

Schwangere Frauen genießen dank des Mutterschutzgesetzes einen besonderen Schutzstatus. Beispielsweise kann aus medizinischen Gründen ein generelles oder ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Das generelle Beschäftigungsverbot besagt, dass Schwangere nicht mit schweren Arbeiten, welche die Gesundheit gefährden könnten, beauftragt werden dürfen. Das individuelle Beschäftigungsverbot dagegen hängt vom allgemeinen gesundheitlichen Zustand ab. Doch auch wenn sie nicht arbeiten dürfen, brauchen sie nicht auf ihr Einkommen zu verzichten. Das Gehalt im Beschäftigungsverbot übernimmt entweder der Arbeitgeber oder die Krankenkasse.

Was ist ein Beschäftigungsverbot?

Bei einem Beschäftigungsverbot handelt es sich um das Verbot, einen Arbeitnehmer auch wirklich einzusetzen. Betroffen sind davon vor allem Jugendliche im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und werdende Mütter. Während der Schwangerschaft dürfen Frauen nicht beschäftigt werden, wenn durch die Tätigkeit die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Einschränkungen gibt es außerdem für den Zeitraum von acht Wochen vor der Geburt. Ab der sechsten Woche vor der Entbindung dürfen Frauen generell nicht beschäftigt werden, außer auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin.

Wie wird das Gehalt im Beschäftigungsverbot berechnet?

Wenn die werdenden Mütter im Rahmen des Beschäftigungsverbotes eine Arbeitspause einlegen müssen, haben sie dennoch Anspruch auf ihren bisherigen Lohn. Berechnet wird die Höhe des Gehaltes folgendermaßen: Erfolgt die Gehaltsabrechnung wöchentlich, ist der durchschnittliche Verdienst der vergangenen 13 Wochen die Berechnungsgrundlage. Bei der monatlichen Gehaltsabrechnung wird der Schnitt aus den vergangenen drei Monaten genommen. Mit eingerechnet werden außerdem vermögenswirksame Leistungen und verschiedene Zulagen oder Prämien. Essenszuschüsse und sonstige Gratifikationen werden dagegen nicht eingerechnet.

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