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Gehalt im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ)

Eine große Diskussion um das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) hatte die Abschaffung der Bundeswehr-Wehrpflicht in Deutschland zur Folge. Wer zuvor den Dienst an der Waffe nicht leisten wollte, konnte stattdessen seinen Zivildienst ableisten. Doch auch ohne Verpflichtung leisten viele junge Menschen in Deutschland einen gesellschaftlichen Beitrag im sozialen Bereich: mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst. Finanzielle Anreize stecken allerdings nicht dahinter, denn den jungen Menschen steht gesetzlich nur ein „angemessenes Taschengeld“ zu sowie ggf. weitere zusätzliche Leistungen. Die monatliche Aufwandsentschädigung variiert je nach Trägereinrichtung und muss 2020 in einem Bereich zwischen 150 und 414 Euro liegen.

Obwohl vergleichsweise niedrig entlohnt, bietet das Freiwillige Soziale Jahr zahlreiche andere Vorteile: Ein FSJ macht sich gut im Lebenslauf und kann dabei helfen, sich im Berufsleben zu orientieren. Außerdem werden Dienste wie das Freiwillige Soziale Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einigen Fällen als Vorpraktikum für eine schulische Ausbildung oder ausgewählte Studiengänge anerkannt. Darüber hinaus eignet sich ein Freiwilliges Soziales Jahr zur Überbrückung von Wartesemestern für ein Studium und in einigen Bundesländern sogar als praktischer Teil der Fachhochschulreife.  

Das bekommen die freiwilligen Helfer

Wer sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr entscheidet, wird in sozialen Einrichtungen eingesetzt. Dazu gehören Pflegeheime ebenso wie Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten und Kinderheime. Zu den Aufgaben von FSJlern gehören vor allem leichte Tätigkeiten, etwa die Betreuung der Kinder oder bei Senioren und Behinderten eine Hilfestellung bei den Mahlzeiten. Weil es sich beim Freiwilligen Sozialen Jahr um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, haben sie keinen Anspruch auf Lohn oder Gehalt. Sie bekommen stattdessen ein Taschengeld, dessen Höhe unter anderem vom Träger der Einrichtung abhängt. Laut Gesetz darf das Taschengeld aktuell zwischen 150 und rund 414 Euro liegen.

Darüber hinaus können die Einrichtungsträger unterschiedliche zusätzliche Leistungen anbieten. Zu den freiwilligen Auszahlungen gehören:

  • Kostenlose Verpflegung im Dienst
    oder
  • Auszahlung eines Sachbezugswerts für Verpflegung bis zu einem Gesamtbeitrag von 258 Euro monatlich
    oder
  • Auszahlung eines Zuschusses für die Verpflegung.
  • Kostenlose Bereitstellung einer Unterkunft während des FSJ
    oder
  • Auszahlung des Sachbezugswerts für Unterkunft bis zu einem Gesamtbeitrag von 253 Euro
    oder
  • Auszahlung eines Zuschusses für die Unterkunft.

Somit beträgt die Summe, die maximal an FSJler ausgezahlt werden darf, aktuell 925 Euro pro Monat. Interessierte sollten sich daher bereits im Vorfeld über den Umfang und die Form der gebotenen Leistungen beim Träger informieren. Träger, die das Freiwillige Soziale Jahr anbieten, sind neben Religionsgemeinschaften und Wohlfahrtsverbänden auch die Gemeinden, Bundesländer und der Bund.

Weitere Leistungen im FSJ

Die Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr haben darüber hinaus aber noch weitere Ansprüche: Wenn in der Einrichtung eine bestimmte Arbeitskleidung vorgeschrieben ist, wird sie in der Regel vom Träger gestellt. Auch während des Freiwilligen Sozialen Jahres haben die Freiwilligen einen Anspruch auf Kindergeld. Das gilt auch für alle anderen kindbezogenen Leistungen, beispielsweise die entsprechenden Steuerfreibeträge.

Darüber hinaus müssen die Freiwilligen in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert sein. Die Beiträge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung werden vollständig vom Träger der Einrichtung übernommen.

Sobald sie den Dienst angetreten haben, erhalten die Freiwilligen einen FSJ-Ausweis. Damit erhalten sie bei Vorlage dieselben Vergünstigungen, die Schüler oder Azubis bekommen. Beispielsweise ist für sie der Eintritt in viele öffentliche Einrichtungen kostenlos oder ermäßigt.

Wer kann ein FSJ machen?

Jugendliche und junge Erwachsene bis maximal 27 Jahre, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, können das Freiwillige Soziale Jahr absolvieren. In einigen Bundesländern haben auch Schülerinnen und Schüler nach der 9. Klasse die Möglichkeit, ein FSJ zu leisten. Hier ruht die Schulpflicht für die Dauer des Freiwilligendienstes. Die näheren Einzelheiten sind im Jugendfreiwilligendienstgesetz geregelt. Die Freiwilligen müssen nicht unbedingt zwölf Monate arbeiten, damit das Freiwillige Soziale Jahr anerkannt wird. Möglich sind Dienstzeiten zwischen sechs und 18 Monaten. Angeregt wurde die Einführung des Freiwilligen Sozialen Jahres übrigens von der evangelischen und katholischen Kirche. In den 1950er-Jahren rief die evangelische Kirche zum freiwilligen Dienst in der Pflege auf. Ein sogenanntes Philadelphisches Jahr wurde 1962 von Gertrud Rückert in Bayern initiiert. Die beiden Kirchen starteten schließlich mit dem damaligen Finanzminister Bruno Heck eine entsprechende Gesetzesinitiative, die 1964 vom Bundestag verabschiedet wurde.

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