Ein Finanzberater bzw. eine Finanzberaterin ist dienstleistend in der Kundenberatung bezüglich Geldanlagen, Darlehen und Versicherungen tätig. Zum Abschluss der Dienstleistung steht meist die Vermittlung entsprechender Verträge. Andere gängige Berufsbezeichnungen sind Anlageberater, Vermögensberater oder Financial Adviser.
Da der Berufsbegriff Finanzberater /-in rechtlich nicht geschützt und das Tätigkeitsfeld aufgrund der Vielzahl an verschiedenen Produkten und Dienstleistungen relativ groß ist, sind Finanzberater /-innen in den unterschiedlichsten Geschäftsformen und Unternehmen auf dem Finanzmarkt tätig.
Berufsangehörige sind entweder selbstständig oder in einer Festanstellung tätig. Wenn Finanzberater fest bei einem Arbeitgeber angestellt sind, finden sie ihr Arbeitsumfeld bei Finanzdienstleistungsunternehmen, Unternehmens- und Wirtschaftsberatungen, Versicherungsmaklerunternehmen, Kreditinstituten und Versicherungsgesellschaften sowie bei Bausparkassen. Ihre Aufgaben umfassen die Analyse von wirtschaftlichen und finanziellen Situationen von Privat- und Geschäftskunden und die Vermittlung von Finanzdienstleistungsprodukten. Sie können dem Kunden oder der Kundin Hilfestellung leisten bei der Auswahl von Geld- und Kapitalanlagen sowie bei der Risikovorsorge.
Wenn Finanzberater selbstständig arbeiten, lassen sich zwei Vergütungsmodelle unterscheiden. Die häufigste Form ist das Provisionsmodell, nach dem der / die Finanzberater /-in an einen bestimmten Produktanbieter vertraglich gebunden ist und nach der Vermittlung eines Produktes eine Provision erhält. Diese Vergütungsform steht immer wieder in Kritik, weil sie die neutrale, anbieterunabhängige Beratung gefährdet und der / die Finanzberater /- in eigene Interessen über die des Kunden stellen könnte.
Die zweite, weniger verbreitete Vergütungsform ist das Honorarmodell, bei dem die Vergütung des Finanzberaters in Form eines Honorars vom Kunden erfolgt. Dazu wird vorab ein Stundensatz vereinbart.