Die Ausbildung zum /-r Finanzassistenten /-in ist keine eigenständige Berufsausbildung. Sie ist vielmehr als optionale Ergänzung zu einer herkömmlichen Ausbildung, vorzugsweise im Finanzsektor, anzusehen. Eine Weiterbildung eröffnet den Weg zu diesem Beruf. Das Angebot richtet sich in erster Linie an diejenigen, die den Beruf des /-r Bankkaufmanns /-frau, des /-r Kaufmanns /-frau für Versicherungen und Finanzen oder des /-r Steuerfachangestellten erlernen.
Um an einer solchen Bildungsmaßnahme teilnehmen zu dürfen, ist die allgemeine Hochschulreife zwingend erforderlich. Zudem muss nachgewiesen werden, dass parallel ein duales Ausbildungsmodell absolviert wird. Die Zusatzausbildung findet in schulischer Form statt. Unterrichtet wird meist an der Berufsschule oder am Berufskolleg.
Der Kurs soll die in der regulären Ausbildung vermittelten Inhalte erweitern und vertiefen. Zum Lernprogramm gehören daher die Bereiche:
- Zahlungsverkehr (im In- und Ausland, Kontoführung, Wirtschaftlichkeit),
- Versicherungswesen (Versicherungsarten, Bedarf, Beratung und Verkauf von Versicherungsangeboten, Vertragsabschluss),
- Geld- und Kapitalanlagen (Wertpapiere und andere Möglichkeiten der Anlage wie zum Beispiel Immobilien),
- Finanzierung (Leasing, Baufinanzierung, steuerliche Aspekte, Beratung)
- Rechnungswesen,
- Marketing/Öffentlichkeitsarbeit,
- Rechtliche Grundlagen (Allgemeine Geschäftsbedingungen und Ähnliches),
- Arbeiten im Büro, Schriftverkehr.
Die Kompetenzen, die Bewerber mitbringen sollten, entsprechen in weiten Teilen denen, die in den regulären Ausbildungsberufen gefordert sind. Natürlich kann vor allem auf mathematische Kenntnisse auf keinen Fall verzichtet werden. Zusätzlich sollten sich die Teilnehmer in den Themengebieten Wirtschaft und Recht auskennen. Insbesondere beim Führen von Kundengesprächen oder Erstellen von Vertragstexten sind außerdem gute Deutschkenntnisse nötig.
Die Prüfung am Ende der Ausbildung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil. In der mündlichen Prüfung wird meist ein Beratungsgespräch simuliert. Der prüfenden Kommission gehörten Vertrete der Bildungseinrichtung sowie der jeweiligen Industrie- und Handelskammer an. Mit der Teilnahme an der zusätzlichen Ausbildungsmaßnahme stellt der/ die Lernende bereits sein/ ihr besonderes Engagement unter Beweis. Wer dieses nach Abschluss der Ausbildung fortsetzen möchte, kann die Prüfung zum /-r Fachwirt /-in für Finanzberatung ablegen.