Der/die Schadenregulierer /-in ist kein Ausbildungsberuf. Personen, die sich für diese Tätigkeit interessieren, können über eine kaufmännische Ausbildung in der Versicherungswirtschaft und einer anschließenden Weiterbildung Zugang zu diesem Beruf erhalten. Eine Ausbildung zum/zur Versicherungskaufmann /-frau bietet sich an. Sie geht über drei Jahre, der Unterricht findet an der Berufsschule und im Versicherungsbetrieb statt. Zugangsvoraussetzungen gibt es keine. Allerdings stellen die Betriebe überwiegend Schulabgänger mit Hochschulreife ein. Zudem sollten die Bewerber gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und Wirtschaft besitzen.
In der Ausbildung lernt der Azubi verschiedene Versicherungsprodukte kennen und entwickelt kundengerechte Lösungsvorschläge. Zudem setzt er sich mit Rechnungswesen und kaufmännischer Steuerung auseinander und lernt, Kunden über Maßnahmen der Schadenverhütung zu beraten sowie Rechtsgrundlagen anzuwenden. Weiterhin erhält er profunde Kenntnisse, wie man Sachverhalte beurteilt, Leistungen feststellt, Schaden und Leistungsfälle bearbeitet, und Kunden berät. Darüber hinaus beschäftigt sich der Azubi mit dem Beschwerdemanagement und der Qualitätssicherung. Die Ausbildung schließt der Azubi mit einer schriftlichen Prüfung ab, die verschiedene Bereiche der Versicherungswirtschaft abfragt.
Anschließend kann sicher der/die Versicherungskaufmann /-frau über eine mehrwöchige oder mehrmonatige Weiterbildung zum geprüften Schadenregulierer /-in ausbilden lassen. Dort erlernt der Teilnehmer das aktive Schadensmanagement, rechtliche Grundlagen, Risikomanagement sowie die Hilfestellung in der Positionierung beim Kunden. Die Weiterbildung wird von Versicherungsakademien und anderen privaten Bildungsinstituten angeboten.
Die wichtigsten Weiterbildungsinhalte sind:
- Schadenermittlung,
- Berichterstattung,
- Versicherungsvertragsgesetz,
- Schadenverhütung,
- Risikomanagement,
- Verhandlungstraining,
- Sanierung,
- Gebäude- und Bautechnik,
- Sachversicherungen,
- Betriebswirtschaft,
- Abfallentsorgung,
- Erkennen von Versicherungsbetrug.
Die Weiterbildung muss der Teilnehmer mit einer schriftlichen Prüfung abschließen. Diese berechtigt ihn zu der Qualifikationsbezeichnung geprüfte /-r Schadenregulierer /-in.
Da sich Gesetze und Normen im Versicherungswesen ändern und auch die Versicherung selbst ihre Policen weiterentwickeln, muss sich der Schadenregulierer regelmäßig weiterbilden, um beruflich und fachlich auf dem aktuellen Stand bleiben zu können.