Der Versicherungs-Fachmann galt ursprünglich als eine Weiterbildung für Vertriebs-Fachkräfte, die aus anderen Berufsfeldern den Quereinstieg in die Versicherungs-Branche wagten. In ihrer ersten Form existiert die Fortbildung seit dem März 1991. Hierbei handelt es sich zunächst um eine vom Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungs-Wirtschaft (BMV) abgenommene Prüfung. Angesichts einer freiwilligen Übereinkunft aller dem BMV angehörenden Versicherungs-Gesellschaften definiert die erfolgreich abgelegte Prüfung die für Außendienst-Mitarbeiter gültige Mindest-Qualifikation.
Infolge der Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union im Jahr 2007 stellt der Versicherungs-Fachmann mehr als eine brancheninterne Basis-Qualifikation dar. Mittlerweile nimmt die Qualifikation den Stellenwert einer öffentlich-rechtlichen Sachkunde-Prüfung ein. Die gesetzliche Regelung verpflichtet Versicherungs-Vermittler zur Teilnahme an der Prüfung des Versicherungs-Fachmanns. Damit weisen sie ihre beruflichen und fachlichen Kompetenzen nach. Außerdem fällt die Zuständigkeit für die Prüfung in den Kompetenzbereich der Industrie- und Handelskammer (IHK). Dennoch bietet der BMV als Dienstleister im Auftrag der IHK weiterhin die Prüfung an.
Hinsichtlich der Zugangs-Voraussetzungen existieren keine bestimmten vorgeschriebenen schulischen und beruflichen Bildungen. Die Inhalte der Aus- beziehungsweise Weiterbildung zum Versicherungs-Fachmann bleiben trotz der gesetzlichen Änderungen identisch. Die Teilnehmer erwarten insgesamt 230 Unterrichts-Stunden mit den folgenden Schwerpunkten:
- Beratung der Kunden,
- Vorsorge,
- rechtliche Grundlagen,
- Vermögens- und Sach-Versicherungen.
Beim Themenblock der Vorsorge geht es um Aspekte wie die gesetzliche Renten-Versicherung, die betriebliche Altersvorsorge oder die private Vorsorge. Ferner stehen Themen wie die Unfall-, Pflege- und Krankenversicherung auf dem Lehrplan. Die Unterrichts-Stunden zur Vermögens- und Sachversicherung widmen sich der Haftpflicht-, Kfz-, Gebäude-, Rechtsschutz- und Hausrats-Versicherung.
Zum Ende der Fortbildung steht eine Prüfung an, die sich aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil zusammensetzt. Die praktische Aufgabe sieht ein simuliertes Gespräch mit einem Kunden vor. Die zu prüfende Person weist nach, ob sie die erforderlichen Fähigkeiten der Gesprächsführung beherrscht. Die Herausforderung besteht darin, eine der Situation angemessene Lösung für den Kunden zu erarbeiten.
Teilnehmer, welche die Prüfung mit Erfolg bestehen, erhalten von der Industrie- und Handelskammer ein Zertifikat für den geprüften Versicherungs-Fachmann. Dies gilt als erforderlich, um dem Beruf des Versicherungs-Vermittlers gewerblich nachzugehen.