Der/die Gruppenleiter /-in ist ein leitender, kaufmännischer Beruf in der Versicherungsbranche, der über keine eigenständige Aus- oder Weiterbildung verfügt. Personen, die sich für diese Tätigkeit interessieren, erhalten über eine Ausbildung zum/zur Versicherungskaufmann /-frau und einem anschließenden betriebswirtschaftlichen Studium Zugang zu dem Beruf.
Die Ausbildung zum/zur Versicherungskaufmann /-frau geht über drei Jahre. Bewerber benötigen keine bestimmte Vorbildung. Die Betriebe bevorzugen aber Schulabgänger mit einer Hochschulreife. In der Ausbildung lernen die Azubis kundengerechte Lösungsvorschläge zu entwickeln und anschließend zu bewerten. Sie erhalten Kenntnisse über die Qualitätssicherung und die kaufmännische Steuerung und Kontrolle. Die Ausbildung vermittelt wichtige Rechtsgrundlagen und Fachwissen im Beschwerdemanagement. Um die Kunden in späteren Gesprächen ausführlich beraten zu können, lernen die Azubis, Kundensituationen zu analysieren und kundengerechte Lösungsvorschläge zu entwickeln. Zudem trainieren sie das Durchführen von Beratungs- und Verkaufsgesprächen und erlernen das Abwickeln von Schadenersatzanforderungen. Darüber hinaus eignen sie sich Kenntnisse in der Versicherungsmarktanalyse an.
Inhalte der Ausbildung zum/zur Versicherungskaufmann /-frau sind z.B. Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Recht sowie Kundenberatung und Verkauf und Bestandskundenmanagement. Die Ausbildung wird mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen. Die Prüfung umfasst Bereiche der Versicherungswirtschaft, der Wirtschafts- und Sozialkunde, der Kundenberatung sowie ein fallbezogenes Fachgespräch.
Personen, die über keinen Hochschulabschluss verfügen, können nach der Ausbildung und einer zweijährigen beruflichen Tätigkeit eine Weiterbildung zum/zur Fachwirt /-in für Versicherungen abschließen und sich dadurch für das Studium qualifizieren.
Mit verschiedenen Lehrgängen und Seminaren bilden sich die Kaufleute weiter und bereiten sich auf das betriebswirtschaftliche Studium vor. Geeignete Themenbereiche für die Vertiefung der Fachkenntnisse sind Bankrecht, Finanzwesen, Versicherungswesen, Controlling oder Versicherungsrecht.