Der Beruf des Fachinformatikers und der Fachinformatikerin gilt laut dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) als anerkannter Ausbildungsberuf. Die Lehre erstreckt sich über drei Jahre und kann in verschiedenen Fachrichtungen erfolgen. Wer eine Tätigkeit in der Anwendungsentwicklung anstrebt, wählt in der Ausbildung die entsprechende Fachrichtung.
Die Ausbildung zum Fachinformatiker oder zur Fachinformatikerin mit der Fachrichtung Anwendungsentwicklung erfolgt im dualen System. Die Auszubildenden absolvieren sowohl Theorie- als auch Praxisstunden. Letztere erfolgen in einem Betrieb der IT-Branche. Im Gegensatz dazu halten sich die angehenden Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen während der Theorie-Einheiten in der Berufsschule auf. Ziel der Praktika ist es, das erworbene Wissen direkt umzusetzen. Darüber hinaus sammeln die Auszubildenden neue Erfahrungen und erhalten erste Einblicke in ihr zukünftiges Berufsfeld. Sie erlernen den Umgang mit den Mitarbeitern und knüpfen in ihrem Ausbildungsbetrieb erste Kontakte.
Die Ausbildung zum Fachinformatiker beziehungsweise zur Fachinformatikerin mit der Fachrichtung Anwendungsentwicklung umfasst folgende Inhalte:
- Methoden und Verfahren der Softwaretechnik,
- Entwicklung und Anpassung der Software,
- Werkzeuge zur Software-Entwicklung,
- Grundlagen der Programmiersprachen,
- Auswahl, Anpassung und Wartung von Datenbanken,
- Anwenderschulung.
Unter bestimmten Voraussetzungen gelingt es, die Lehre auf zweieinhalb oder zwei Jahre zu verkürzen.
Am Ende der Ausbildung absolvieren die angehenden Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen eine Abschlussprüfung. Diese besteht aus zwei Teilen und umfasst wesentliche Inhalte der Lehre. Nach der erfolgreichen Prüfungsteilnahme tragen die Absolventen die Berufsbezeichnung "Fachinformatiker Anwendungsentwicklung". Anschließend besteht die Möglichkeit, die erworbenen Kenntnisse im Zuge eines Studiums zu vertiefen und durch neues Wissen zu ergänzen.
Weitere Details zum Gehalt in der Ausbildung als Fachinformatiker/-in.