Karrierelexikon

Arbeitszeugnis - Was hinter dem Geheimcode steht

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Wer sich um einen Arbeitsplatz bewirbt, der braucht auch Zeugnisse. Das sind je nach Alter, Karriere und Laufbahn entweder nur Schulzeugnisse, meistens kommen aber auch noch Ausbildungszeugnisse oder Zeugnisse der vorherigen Arbeitgeber hinzu.

Mit einem guten Zeugnis macht man natürlich den besten Eindruck - aber was ist ein gutes Zeugnis? Über den von Arbeitgebern verwendeten Geheimcode für Arbeitszeugnisse ist in den Medien viel zu lesen und zu hören, da ist es kein Wunder, dass man als Arbeitnehmer unsicher ist, ob das Zeugnis wirklich so gut ist, wie man annimmt.

Ein Zeugnis muss mindestens die Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Dies wird als "einfaches Zeugnis" bezeichnet. Es bescheinigt eigentlich nur, dass ein Arbeitnehmer während eines bestimmten Zeitraums bei einem Unternehmen angestellt war.

In Deutschland haben Arbeitnehmer einen gesetzlich gesicherten Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers auch ein "qualifiziertes" Arbeitszeugnis verfassen muss. Darin werden zusätzlich das soziale Verhalten, also der Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten und ggf. mit Kunden, sowie die fachliche Kompetenz beurteilt.

Sinnvollerweise werden im Arbeitszeugnis auch die Aufgabenbereiche des Arbeitnehmers aufgezählt und erläutert. Um dem Arbeitgeber das berufliche Fortkommen nicht (zumindest nicht ungerechtfertigt) zu erschweren, muss das Zeugnis "wohlwollend" verfasst werden - so hat sich der "Geheimcode" für Arbeitszeugnisse entwickelt. Er klingt immer positiv, kann aber auch durchaus kritisch gemeint sein.

Um die Bedeutung der Zeugnissprache verstehen zu können, muss man sich einige Punkte merken:

"Frau Meier hat ihre Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt" bedeutet: mittelmäßig.

"Frau Meier hat ihre Aufgaben jederzeit zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt" bedeutet: super.

Wörter wie "stets", "immer", "jederzeit", "zu unserer vollsten Zufriedenheit" und "außerordentlich" dürfen in keinem wirklich guten Zeugnis fehlen. Ein schlechtes Zeichen sind Formulierungen wie etwa "war jederzeit bemüht, ihre Aufgaben zu erfüllen". Das bedeutet nämlich, dass Frau Meier sich zwar bemüht hat, es aber nicht geschafft hat.

Knifflig sind Bemerkungen wie "Frau Meier war bei ihren Kollegen immer sehr beliebt", da so schnell der Eindruck entstehen kann, Frau Meier sei die typische Betriebsnudel. Besser ist: "Frau Meiers Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzen und Kunden war stets einwandfrei". Noch besser ist es, wenn die Beurteilung weiter ausgeführt wird: "Frau Meier war wegen ihrer kooperativen Art und ihres vorbildlichen Verhaltens bei ihren Kollegen und Vorgesetzen stets beliebt. Unsere Kunden schätzten sie wegen ihrer aufgeschlossenen Art und ihrer überdurchschnittlichen Kompetenz".

Sehr schlecht sind Beurteilungen wie "Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzen war insgesamt zufriedenstellend" oder "Ihr Verhalten war nicht zu beanstanden".

Wenn nun das Arbeitszeugnis einen guten Überblick über Aufgaben und Kompetenz vermittelt, auch die Sprache wirklich positiv ist, dann darf die Abschlussformel nicht fehlen. Der Arbeitgeber sollte dabei seinem Bedauern über das Ausscheiden des Arbeitnehmers Ausdruck verleihen, ihm für die geleistete Arbeit danken und alles Gute für die Zukunft (beruflich und privat) wünschen.

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