Liegt ein ausgeprägtes Interesse an juristischen Sachverhalten und gleichzeitig eine Hochschulzugangsberechtigung vor, ist ein Studium im Fach Rechtswissenschaften sinnvoll. Der Studiengang beinhaltet nahezu alle Facetten der Rechtswissenschaft. Zu nennen sind hier neben dem Zivil- und Strafrecht sowie dem Öffentlichen Recht vor allem die Bereiche Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie.
In der Regel schließt das Studium der Rechtswissenschaft mit der sogenannten ersten juristischen Prüfung ab. Besteht der/die Student /-in diese, kann er dann den juristischen Vorbereitungsdienst aufnehmen, an dessen Ende wiederum die zweite Juristische Prüfung steht. Ein Bachelor-Master-System, wie es mittlerweile in den meisten anderen Studienfächern üblich ist, besteht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät somit nicht.
Bei der ersten juristischen Prüfung handelt es sich um eine staatliche Pflichtfachprüfung, die landesrechtlich geregelt wird. Um das Studium erfolgreich abschließen zu können, muss zudem eine gesonderte universitäre Schwerpunktbereichsprüfung absolviert werden.
Zu den Inhalten des Jura-Studiums zählen in erster Linie:
- Verfassungsrecht: Grundrechte,
- Verfassungsrecht: Staatsorganisationsrecht und Verfassungsprozessrecht,
- Arbeitsrecht,
- Strafrecht: Allgemeine Bestimmungen des Strafgesetzbuches,
- Strafrecht: Eigentums- und Vermögensdelikte,
- Privatrecht: Vertragsrecht,
- Privatrecht: Kreditsicherungsrecht,
- Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht,
- Ausländisches Recht,
- Handelsrecht,
- Umweltrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht (in Grundzügen).
Je nachdem, welche berufliche Fachrichtung die angehenden Juristen einschlagen möchten, können sie dementsprechend bereits im Studium Schwerpunkte setzen. Zur Auswahl stehen unter anderem diese Bereiche:
- Immobilienrecht,
Gesundheits- und Medizinrecht,
- Europäisches und Internationales Recht,
- Unternehmensrecht,
- Strafrecht in der modernen Gesellschaft (Jugendstrafrecht, Kriminologie).
Ähnlich wie bei anderen Studiengängen sind ebenso im Rahmen des rechtswissenschaftlichen Studiums praktische Studienphasen zu empfehlen. Diese können in Rechtsanwaltskanzleien, Notariaten oder alternativ in juristischen Abteilungen von Wirtschaftsunternehmen bzw. Verwaltungsbehörden absolviert werden.
Das Fach Rechtswissenschaften ist recht allgemein angelegt. Wer bereits von Beginn an weiß, auf welchen innerfachlichen Bereich er sich einmal spezialisieren möchte, kann auf andere Studiengänge zurückgreifen. Möglich sind zum Beispiel die Fächer Wirtschaftsrecht und Öffentliches Recht aber auch Verwaltungsmanagement bzw. Staats- und Verwaltungswissenschaft.