Als gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte empfiehlt sich der Studiengang Wirtschaftsrecht. Dieser ist grundständig in Form von Kombinations-Bachelorstudiengängen oder als dualer Studiengang verfügbar. Wer Wirtschaftsrecht studiert, erarbeitet Grundlagenwissen der Betriebswirtschaft, des bürgerlichen Rechts, des Wirtschaftsrechts sowie der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Wirtschaftsrecht wird an einigen Universitäten und Hochschulen anders bezeichnet. Zu den gängigen Bezeichnungen gehören diese Begriffe:
- Betriebswirtschaft,
- Business and Law,
- Finanzen und Versicherungen/Schwerpunkt Recht,
- Internationales Wirtschaftsrecht,
- Recht und Management,
- Wirtschafts- und Umweltrecht.
Als Kombinationsstudiengang kann Wirtschaftsrecht mit Betriebswirtschaftslehre, Rechtswissenschaften, Volkswirtschaftslehre oder Wirtschaftswissenschaften verbunden werden. Das duale Studium verfolgt einen anderen Ansatz. Hier werden Berufsausbildung und Praxisphasen parallel neben dem Studium geleistet. Im Studiengang Wirtschaftsrecht können die Studenten zwischen ausbildungsintegrierenden oder praxisintegrierenden Studiengängen wählen. Ausbildungsintegrierend heißt, dass die Studierenden gleichzeitig mit ihrem Hochschulabschluss auch einen Ausbildungsberuf abschließen. Praxisintegrierend heißt, dass die Studenten an der Hochschule eingeschrieben sind, ihre Studiensemester ableisten und diverse Praktika in Unternehmen und Institutionen ergänzend durchführen.
Die Studieninhalte des grundständigen Wirtschaftsrechtsstudiums erstrecken sich auf diese Pflichtmodule:
- Arbeitsrecht,
- Betriebswirtschaft,
- Management,
- Europarecht,
- Gesellschaftsrecht,
- Methodenkompetenz,
- Vertragsrecht,
- Wirtschaftsenglisch,
- Wirtschaftsverwaltungsrecht sowie
- Verfassungsrecht.
Zusätzlich dazu müssen Studenten Wahlpflichtmodule belegen. Sie wählen aus diesem Angebot:
- Banken- und Versicherungsrecht,
- Europarecht,
- Familien-und Erbrecht,
- gewerblicher Rechtsschutz,
- Insolvenzrecht,
- Medienrecht,
- Prozessrecht,
- Sozialrecht,
- Vertragsrecht,
- Wettbewerbs- und Kartellrecht.
Nach sechs bis acht Semestern endet das Studium mit einer Prüfung. Der erste berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zum Bachelor verlangt mindestens 180 Punkte. Dauert ein Studium ein Semester länger, müssen zusätzlich 30 Punkte nachgewiesen werden. Die Modulprüfung findet in Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen, Hausarbeiten, Referaten und Projektarbeiten statt. Wichtigster Bestandteil ist die Bachelorarbeit. Diese muss unter Umständen im Rahmen eines Kolloquiums verteidigt werden.