Der/die Rechtspfleger /-in hat nach der Fachhochschulausbildung die Möglichkeit, sein Fachwissen in einem weiterführenden Studiengang zu erweitern. Mögliche Masterstudiengänge, die sich anbieten, sind Rechtswissenschaften, öffentliches Recht oder Staats- und Verwaltungswissenschaft. Auch kann der Rechtspfleger einen Aufbaustudiengang in Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre durchlaufen. Dieser richtet sich an Beamten, die weitere Erfahrung in der Justizverwaltung sammeln möchten. Der Studiengang wird von einzelnen Oberlandgerichten angeboten und umfasst zwei Blöcke von jeweils sechs Wochen. Nach diesem Studium kann der Rechtspfleger zum Bereichsleiter oder Geschäftsleiter eines Gerichtes aufsteigen. Der Masterstudiengang hat den Vorteil, dass der Rechtspfleger sich in einem speziellen Rechtsbereich, wie europäische oder internationale Verwaltung oder Europarecht spezialisieren kann. Zudem hilft der Master, mit den zunehmenden Managementaufgaben in der öffentlichen Verwaltung zurechtzukommen.
Für die Zulassung muss der Rechtspfleger keine besonderen Beschränkungen beachten. Bei einem englischsprachigen Masterstudiengang ist der Nachweis guter Englischkenntnisse nötig. Die Studienzeit eines Masters beträgt in der Regel drei Semester. Er kann oft berufsbegleitend absolviert werden. Inhalte eines rechtswissenschaftlichen Masterstudiengangs sind das Verwaltungsrecht und die rechtlichen Beziehungen zwischen den Organen des Staates und den Bürgern.
Das Studium befasst sich mit Prozessen und Funktionsweisen einer administrativen Institution und dem Rechtsschutz der Bürger gegenüber der Exekutive. Der Student erhält profunde Kenntnisse und Methoden in den Bereichen Vollzug, Verwaltungsrecht, Vollstreckung, europäische Integration, Politikorganisation, Rechtsmanagement und Konfliktmanagement. Das Management-Know-how ist notwendig, da der Studierende diesen Bereich im Erststudium nicht gelernt hat. Weiterhin behandeln einige Masterstudiengänge spezielles Verwaltungsrecht, wie Ausländerrecht oder Baurecht. Das Masterstudium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn der Student eine Masterarbeit verfasst und 90 Leistungspunkt erreicht hat.
Die wichtigsten Inhalte eines rechtswissenschaftlichen Masterstudiengangs sind:
- Verwaltungsrecht,
- Völkerrecht,
- Europarecht,
- Diplomatische Staatengeschichte,
- Politikwissenschaft,
- Verfassungsrecht,
- Wirtschaftsrecht,
- Steuerrecht,
- Volkswirtschaft,
- Betriebswirtschaft,
- Öffentliches Vertragsrecht,
- Finanzmanagement und Controlling,
- Marketingmanagement,
- E-Government,
- Vergaberecht,
- Sicherheit und Haftung,
- Projektmanagement,
- Qualitätsmanagement.
Der Master qualifiziert für die Laufbahn des höheren Dienstes und eröffnet einen Weg zur Promotion.