Jursiten haben ein universitäres Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen und zwei Staatsexamen abgelegt. Die erste Staatsprüfung findet nach Abschluss des Studiums statt und die zweite Staatsprüfung nach einer Referendarzeit. Das Referendariat dauert mindestens zwei Jahre und vermittelt praktisches Wissen in den Rechtsgebieten Strafrecht, Zivilrecht und öffentlichem Recht an einem Gericht, bei einer Verwaltungsbehörde und einem Rechtsanwalt.
Im Grundstudium stehen unter Anderem diese Fächer auf dem Stundenplan:/p>
- Rechtsgeschichte,
- Rechts-Philosophie,
- Grundlagen Zivilrecht,
- Grundlagen Strafrecht,
- Grundlagen öffentliches Recht
In neun Semestern führt der Studiengang zum ersten juristischen Staatsexamen, auch staatliche Pflichtfach-Prüfung genannt.
Die universitäre Schwerpunkts-Bereichsprüfung oder juristische Universitäts-Prüfung ist das zweite Examen zum Studienabschluss. Diese besteht neben dem mündlichen und schriftlichen Teil aus einer wissenschaftlichen Arbeit. Vorteilhaft ist das Erwerben von Schlüssel- und Zusatzqualifikationen mittels Wahlfächer. Jugend-Strafrecht, Wirtschafts-Strafrecht und Kriminologie stehen zur Auswahl. In Praktika bei Verwaltungs-Behörden, Notariaten, Wirtschafts-Unternehmen oder Rechtsanwalts-Kanzleien erwerben die Studenten praktische Fähigkeiten und lernen, die theoretischen Grundlagen des Studiums anzuwenden.
Nach bestandenem erstem Staatsexamen bewirbt sich der Absolvent auf eine Referendariats-Stelle. Bei großer Nachfrage spielt die Examens-Note dabei eine wichtige Rolle. Das Praktikum dient als Test. Die Arbeitgeber beobachten und bewerten den Kandidaten nach Kriterien. Sie beurteilen, ob er befähigt ist, ein Richteramt zu bekleiden. In 24 Monaten durchläuft der zukünftige Jurist verschiedene Stationen:
- Zivilgericht,
- Rechtsanwaltskanzlei,
- Staatsanwaltschaft,
- Verwaltunsgbehörde.
Das Referendariat ist Teil des zweiten Staatsexamens. Am Schluss folgen eine mündliche und eine schriftliche Prüfung. Der erste Teil beinhaltet den Stoff der gesamten Ausbildung. Der Kandidat erhält eine Akte und bereitet in einer bestimmten Zeit einen Vortrag darüber vor. Die Prüfungs-Kommission benotet ihn. Der zweite Examensteil prüft den Pflichtbereich der Ausbildung.
Der zukünftige Jurist bereitet sich während des Referendariats mittels Studium und Kursen auf die schwierige Abschluss-Prüfung vor. Eine exzellente Note öffnet viele Türen. Kandidaten mit mittelmäßigem Erfolg schneiden in der Bewerbung um den gewünschten Arbeitsplatz schlecht ab. Gerichte bieten als Vorbereitung Klausuren-Kurse an. Diese sind eine gute Gelegenheit, das Klausuren-Schreiben unter Zeitdruck mithilfe von Original-Aufgaben zu üben. Da der Prüfling im Examen viel in kurzer Zeit lösen muss, empfiehlt es sich, einen oder mehrere Trainings-Kurse zu besuchen.
Wer sich zu Anfang des Referendariats den Lernstoff bereits einteilt und die Prüfungs-Ordnung studiert, hat bessere Chancen auf ein erfolgreiches Examen. Dabei ist zu beachten, dass sich die Hälfte der Prüfung um das materielle Recht dreht. Private Institutionen bieten kostenpflichtige Repetitorien an. Ihre Leiter vermitteln examensrelevantes Wissen und helfen dem künftigen Prüfling bei Fragen zum Stoff. Die Lehrer sind vertraut mit der Prüfungs-Ordnung und dem relevanten Wissen. So leisten sie zur Vorbereitung einen wichtigen Beitrag.