Unterschiedliche Studienwege führen zum Beruf Landschaftsarchitekt /-in. Diese sehen wie folgt aus:
Universitätsstudium mit Abschluss Diplom-Ingenieur /-in: Die Regelstudienzeit beträgt zehn Semester. Vier Semester dauert das Grundstudium und vermittelt Grundlagen in Boden- und Pflanzenkunde, Landschaftsplanung, Städtebau und Computerkenntnissen. Es endet mit einem Vordiplom. Das Hauptstudium umfasst fünf Semester. Es enthält Pflichtfächer wie Baurecht, Denkmalpflege und Naturschutz sowie Wahlpflichtfächer für die eigene Schwerpunktbildung wie Bildnerisches Gestalten, Forstwirtschaft oder Wasserwesen. Dazu gehört auch ein Praktikum in einem Planungsbüro. Im 10. Semester erfolgen Diplomarbeit und Abschlussprüfung.
Bachelorstudium: Die Regelstudienzeit beträgt je nach Hochschule sechs oder acht Semester. Im ersten Jahr stehen architektonisches Gestalten und Städtebau auf dem Lehrplan sowie naturwissenschaftliche Kenntnisse in Ökologie, Botanik, Bodenkunde. Hinzu kommen Einführungen in die Computerprogramme CAD und GIS. Bis zum Bachelorabschluss im 6. oder 8. Semester verläuft die individuelle Schwerpunktbildung – wahlweise Landschaftsarchitektur bzw. Freiraumplanung im städtischen oder Landschaftsplanung im ländlichen Umfeld. Spätestens im 5. Semester wird ein Praktikum erwartet. Das Studium endet mit der Bachelorarbeit.
Masterstudium: Je nach Hochschule dauert ein Masterstudium drei oder vier Semester. Es gibt zwei grundsätzliche Richtungen. Wer mit internationaler Ausrichtung arbeiten möchte, kann ein oft englischsprachiges Masterstudium absolvieren mit internationalem Masterabschluss in Landscape Architecture (IMLA). Wer auf dem inländischen Arbeitsmarkt seine Zukunft sieht, kann sich per Masterstudium stärker spezialisieren, beispielsweise zum naturwissenschaftlich geprägten Umweltingenieur (Master of Science) oder vermehrt gestalterisch mit einem Master of Arts in Landschaftsarchitektur.
Unabhängig von der Frage, wie die Studiengänge je nach Hochschule bezeichnet werden (Landschaftsarchitektur, Landschaftspflege, Landschaftsgestaltung, Freiraumplanung usw.), ist zu beachten, dass die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt /-in gesetzlich geschützt ist. Sie kann nur nach der Registrierung bei der Architektenkammer verwendet werden.