Das Berufsbildungsgesetz regelt die duale Ausbildung zum Gärtner in Deutschland. Sie findet in einem Ausbildungsbetrieb in der Regel im Freien und in der Berufsschule, teilweise in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte statt. Die Regel-Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Eine Verkürzung ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich. Einer besonderen schulischen Vorbildung bedarf es nicht, es empfiehlt sich mindestens ein Hauptschulabschluss.
Bei Abschluss des Ausbildungsvertrags entscheidet sich der angehende Gärtner zwischen einer der folgenden Fachrichtungen:
- Garten- und Landschaftsbau: Gestaltung der Umwelt; Bau, Pflege und Sanierung der Außenanlagen nach Plänen von Landschaftsarchitekten,
- Zierpflanzenbau: Kultivierung grüner und blühender Topfpflanzen und Schnittblumen, Balkon- und Beetpflanzen; Vermarktung,
- Baumschule: Züchten von Jungpflanzen; Vermehrung von Nadel- und Laubgehölz; Kultivierung, Vermarktung,
- Friedhofsgärtnerei: Anlegen von Friedhofsanlagen und Grabstätten, deren Bepflanzung und Pflege
- Gemüsebau: Anbau von Gemüse und Kräutern in Gewächshäusern oder Freiland; Ernte, Lagerung, Verpacken, Vermarktung und Verkauf,
- Staudengärtnerei: Vermehrung von Staudenpflanzen durch Aussaat, Teilung oder Stecklinge im Freiland und in Gewächshäusern,
- Obstbau: Kultivierung von Obstbäumen, -stauden und -sträuchern; Ernte, Lagerung sowie Verkauf
Die Zwischenprüfung gegen Ende des zweiten Lehrjahres besteht aus einem schriftlichen sowie einem praktischen Teil. Bei der Abschlussprüfung nach dem dritten Ausbildungsjahr gibt es zusätzlich noch eine mündliche Prüfung. Besitzt der Auszubildende einen mittleren Bildungsabschluss (Mittlere Reife), so darf er an der Berufsschule zusätzlich die Fachhochschulreife (Fachabitur) erwerben. Alternativ bilden verschiedene Bildungs-Einrichtungen eine rein schulische Ausbildung an. Diese eignet sich besonders für Umschulungen oder zur Weiterbildung.
Mit einer Aufstiegs-Weiterbildung qualifiziert sich der ausgebildete Gärtner zum Techniker oder Gärtnermeister. Auch ein anschließendes Studium ist bei Vorliegen einer Hochschul-Zugangsberechtigung für Fachhochschulen oder Universitäten möglich. Alternativ macht sich der Gärtner mit einem eigenen Betrieb "selbstständig".
Weitere Details zum Gehalt in der Ausbildung als Gärtner/-in.