Die Ausbildung zum Hörgeräteakustiker bzw. zur Hörgeräteakustikerin findet in Betrieben des Hörgeräteakustiker-Handwerks, bei Herstellern von Hörgeräten oder in HNO-Fachkliniken sowie in Krankenhäusern statt. Sie dauert drei Jahre und ist ein nach der Handwerksordnung anerkannter Ausbildungsberuf, der mit der Berufsbezeichnung Hörakustiker – Hörakustikerin entdet.
Die Ausbildung findet in Form der dualen Berufsausbildung statt. Das bedeutet, man benötigt einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb und besucht auch den Blockunterricht in einer Berufsschule.
Zu den Ausbildungsinhalten für Hörgeräteakustiker gehören unter anderem:
- Aufbau des Außen-, Mittel- und Innenohrs
- die Erfassung von akustischen Größen, dazu gehören Phase, Amplitude, Frequenz und Zeitintervall
- die Ermittlung von akustischen Kenndaten des Gehörs, beispielsweise Hör- und Unbehaglichkeitsschwelle bzw. die Region des angenehmen Hörens
- Ohrabformungen herstellen
- Bestellungen durchführen bzw. planen
- Kundendaten mithilfe des Computer dokumentieren
- Schriftverkehr mit Ärzte, Kunden, Kostenträgern und Firmen
- Zusammenhang zwischen Sprachentwicklung und Hörbeeinträchtigung und Sprachentwicklung
- Anfertigung von Otoplastiken
- verschiedene Messverfahren
- Hörsysteme anpassen
In der Berufsschule lernt der Auszubildende alles über die jeweiligen Bereich und wird in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet.
Für die Tätigkeit als Hörgeräteakustiker /-in braucht man viel Geduld, denn die Kunden haben Hörschäden und verstehen nicht immer jedes Wort. Feinfühligkeit und ein gutes Ausdrucksvermögen sind eine wichtige Voraussetzung. Ebenso gefragt sind handwerkliche und technische Fähigkeiten sowie ein Interesse an Physik und Biologie.
Zusatzqualifikationen
Eine gute Startposition können sich angehende Akustiker – Akustikerinnen verschaffen, indem sie bereits während ihrer Ausbildung Zusatzqualifikationen erwerben, beispielsweise als Betriebsassistent/in im Handwerk oder im Bereich Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht durch die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in im Handwerk".
Weiterbildung
Akustiker – Akustikerinnen, die Führungsaufgaben übernehmen und beruflich weiterkommen möchten, können eine Prüfung als Hörgeräteakustikermeister /-in absolvieren. Mit der Qualifikation „Meister“ kann selber ausgebildet werden, eine Filiale geleitet werden oder sich auch selbstständig gemacht werden. Das Meisterstudium kann in verschiedenen Formen durchgeführt werden. Die umfassendste und klassische Methode findet als 11-monatiges Vollzeit-Studium statt. Daneben werden berufsbegleitende Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung angeboten.
Bei einem hohen technischen Interessen besteht auch die Möglichkeit der Weiterbildung zum Techniker, bei der Kenntnisse aus der Medizintechnik oder Feinwerktechnik erworben werden. Im Anschluss kann zum Beispiel direkt beim Hersteller in Produktentwicklung gearbeitet werden.