Der öffentlich-rechtlich anerkannte Abschluss des Technischen Fachwirts zählt zu den Aufstiegs-Fortbildungen und ist bundesweit einheitlich sowie durch die Industrie- und Handelskammer geregelt. Es handelt sich dabei um einen auf der Meisterebene angeordneten Berufstitel, der eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung erfordert. Die Prüfung zum Technischen Fachwirt findet vor einem Ausschuss der Industrie- und Handelskammer statt.
Interessenten, die die Prüfung ablegen möchten, müssen nicht zwingend an einem vorbereitenden Lehrgang teilnehmen. Allerdings empfiehlt der Rahmenplan der Industrie- und Handelskammer die Teilnahme an einem 850 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang bei einer öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung. Die in Vollzeit und als berufsbegleitende Modelle angebotenen Kurse dauern in der Regel zwischen drei Monaten und zwei Jahren.
Für die Erlaubnis zur Prüfung als Technische /-r Fachwirt /-in setzen die Kammern einige Bedingungen voraus:
- Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen, mindestens dreijährigen kaufmännischen, gewerblichen oder verwaltenden Ausbildung,
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung aus einem anderen Berufsfeld mit anschließend mindestens zwölf Monaten einschlägiger Berufserfahrung,
- mindestens vier Jahre Berufserfahrung, sofern keine der geforderten Ausbildungen vorliegt.
Junge Menschen, die sich für einen Werdegang als Technische /-r Fachwirt /-in entscheiden, können nach der Schulausbildung z.B. eine Lehre zum/zur Industriekaufmann /-frau beginnen. Die Ausbildung nach dem dualen Prinzip dauert insgesamt drei Jahre. Voraussetzung für den Erhalt eines Ausbildungsplatzes ist ein positiver mittlerer Schulabschluss oder das Abitur.
Die Fortbildung zum technischen Fachwirt umfasst dann insgesamt drei Qualifikations-Bereiche mit jeweils einzelnen Prüfungen. Der Bereich "wirtschaftsbezogene Qualifikationen" befasst sich mit der Volks- und Betriebswirtschaftslehre, mit dem Rechnungswesen, der Unternehmens-Führung sowie mit rechtlichen Grundlagen und dem Steuerwesen. Die "technischen Qualifikationen" behandeln neben technischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen Aspekte aus der Betriebs- und Fertigungstechnik. Außerdem gehören hierzu die Werkstoff-Technologie sowie die technische Kommunikation. Im dritten Bereich der "handlungsspezifischen Qualifikationen" geht es um die Material- und Absatzwirtschaft sowie die Logistik. Darüber hinaus zählen die Themen der Produktionsplanung und -steuerung sowie das Qualitäts-Management und die Führung zum letztgenannten Bereich.
Die Zulassung für den Prüfungsteil der handlungsspezifischen Qualifikationen setzt den erfolgreichen Abschluss der anderen beiden Prüfungsbereiche innerhalb der letzten fünf zurückliegenden Jahre voraus. Zusätzlich benötigen die teilnehmenden Personen den Nachweis über mindestens ein Jahr an weiterer beruflicher Praxis.
Nach der erfolgreich abgelegten Prüfung erhalten die Prüflinge von der Industrie- und Handelskammer den Titel Geprüfte/r Technische /-r Fachwirt – in und von der Handwerkskammer den Berufstitel Technische /-r Fachwirt /-in (HwK).
Im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Prüfung besteht die Option, eine weitere Aufstiegs-Fortbildung zum Technischen Betriebswirt zu besuchen. Er gehört zur dritten Stufe des Weiterbildungssystems der Industrie- und Handelskammer. Das Zeugnis des Technischen Fachwirts reicht aus, um die Zulassungsvoraussetzungen für die entsprechende Prüfung zu erfüllen.
Aber auch die folgenden Inhalte bieten sich als Weiterbildung für Fachwirte an: Betriebswirtschaftslehre, Managementmethoden, Unternehmensführung und Betriebliche Organisation, Mitarbeiterführung und Teamarbeit, Finanz- und Rechnungswesen, Qualitätsmanagement, Verkauf und Vertrieb, Lagerhaltung und Logistik, Beschaffung/Einkauf, Produktionswesen.