Die Ausbildung als allgemeine/r technische/r Sachverständige /-r eignet sich für interessierte Berufstätige oder Hochschulabsolventen. Eine Vorbildung mit technischem Schwerpunkt ist dabei erforderlich.
Für Schülerabgänger mit Real- oder Hauptschulabschluss, die eine berufliche Entwicklung zum/zur Gutachter /-in erstreben, eignet sich beispielsweise zunächst eine Lehre zum/zur Elektroniker /-in für Betriebstechnik. Die Lehrlinge erwerben damit ein Fundament für die technischen Kenntnisse, die der Sachverständige später haben muss. Außerdem lernen sie, wie der Kundendienst funktioniert und korrektes Verhalten bei Unternehmen und/oder privaten Haushalten aussieht. Die Lehrlinge sollten flexibel und gut organisiert sein. Nötige Werkzeuge sind vollständig zu packen und Terminvereinbarungen einzuhalten. Betriebselektroniker haben nach erfolgreicher Ausbildung und gewonnener Berufserfahrung also ideale Voraussetzungen für den Beruf des Sachverständigen.
Um als technischer Sachverständige/r bzw. Gutachter arbeiten zu können, müssen Interessierte eine Weiterbildung oder ein aufbauendes Studium absolvieren. Die Weiterbildung können sowohl Meister, Techniker, Ingenieure als auch Fachkräfte antreten. Sie wird von verschiedenen Bildungsträgern angeboten. Der Ausbildungsgang findet dabei neben einer hauptberuflichen Beschäftigung statt. Er dauert abhängig vom Anbieter unterschiedlich lang (eine Woche oder mehrere Wochenenden) und ist gebührenpflichtig.
In ihrer Ausbildung lernen angehende Sachverständige / Gutachter:
- wie Fehler- und Mängel ordnunsggemäß festgestellt werden,
- welche rechtlichen Grundlagen wichtig sind,
- welche Haftungs- und Versicherungsverhältnisse es gibt,
- die Unterschiede zwischen verschiedenen Gutachten (Privat-, Gerichtsgutachten)
- Beweissicherungsverfahren.
Wer diese Weiterbildung in einer Einrichtung beendet, die vom Bundesverband Deutscher Sachverständiger
und Fachgutachter BDSF e.V. zertifiziert ist, darf sich nach bestandener Prüfung "staatlich anerkannte/r Sachverständige/r" nennen. Um als Gutachter /-in erfolgreich zu sein, ist es zudem üblich, dass Gutachter sich regelmäßig zertifizieren lassen. Ihre persönlichen Fähigkeiten und außergewöhnlichen fachlichen Qualifikationen sowie eine lange Berufserfahrung werden von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft und bewertet. Zertifizierte Gutachter /-innen obliegen der Kontrolle durch die Zertifizierungsstelle. Regelmäßige Arbeitsproben und Fachgespräche sind vonnöten. Das Zertifikat eines/einer Gutachters /-in ist beschränkt auf eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Anschließend muss der/die Sachverständige erneut seine Kenntnisse mittels einer Prüfung nachweisen. Das Zertifikat ist DIN-genormt und weltweit anerkannt.
Als Experten auf ihrem Fachgebiet sind staatlich geprüfte Sachverständige bevollmächtigt, gesetzlich geforderte Bestätigungen zu formulieren, Prüfungen durchzuführen und Bescheinigungen auszustellen. Sie wirken privatrechtlich. Ihre Aufgaben wurden vormals von Behörden erledigt, die durch geprüfte Sachverständige entlastet werden.