Ein Studium ist für angehende Personenschützer /-innen nicht zwingend notwendig, jedoch können bestimmte Studiengänge sehr nützlich für eine erfolgreiche Karriere sein.
Die Ausbildung mit dem dazugehörigen Studium zum gehobenen Polizeivollzugsdienst ist in den meisten Bundesländern die einzige Möglichkeit eine Berufslaufbahn bei der Polizei zu starten. Dabei hat man den Vorteil wählen zu können, ob man weiterhin als Personenschützer /-in im öffentlichen Dienst arbeiten möchte oder aber in die Privatwirtschaft wechselt, was bei entsprechender Leistung deutlich mehr Verdienst bedeuten kann. Zudem sammelt man beim Polizeidienst wichtige Erfahrungen, die einen später von der Konkurrenz abheben.
Die Universität Magdeburg bietet den Studiengang Sicherheit und Gefahrenabwehr an. Dieser soll die Studierenden darauf vorbereiten, die richtigen Schutzmaßnahmen im Falle von allen möglichen Risiken zu ergreifen. Neben Umweltkatastrophen, werden zudem menschenverursachte Gefahrensituationen analysiert und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen aufgestellt. Neben ingenieurwissenschaftlichen Aspekten werden im Studium auch juristische und psychologische Faktoren des Sicherheitswesens behandelt.
Das Studium der Psychologie oder Soziologie liefert tiefe Einblicke in menschliche Denkweise und das damit resultierende Verhalten. Als Personenschützer /-in gehört sowohl das „Lesen“ der Menschen rund um die Schutzperson dazu, ebenso der Umgang mit möglichen Risikopersonen. Dabei muss ein/e Personenschützer /-in in der Lage sein entsprechend auf die jeweilige Person zu reagieren, als auch präventiv zu agieren um Konflikte zu vermeiden.
Die Universität Hamburg bietet den Masterstudiengang Kriminologie an. Der zusätzlich als Annexfach zum Strafrecht belegt werden kann. Hierbei handelt es sich um die Lehre vom Verbrechen. Dazu gehören unter anderem Lehrinhalten aus der Psychiatrie, Anthropologie, Jura und anderen Fächern. Im Grunde wird hier das Verbrechen an sich, sowie der Verbrecher als Person analysiert. Für eine/n Personenschützer /-in kann diese Vorbildung große Vorteile in der Gefahrenerkennung bringen.
Im Allgemeinen bildet das Studium zwar eine gute theoretische Basis für den Beruf des Personenschützers, jedoch bleibt die praktische Ausbildung unentbehrlich.