Für die Tätigkeit der Spielhallen-Aufsicht existiert keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung. Aus diesem Grund legt jede Spielhalle ihre Ansprüche an das Aufsichts-Personal individuell fest. Manche Arbeitgeber räumen Interessenten mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung höhere Chancen ein. Im Idealfall stammt die Ausbildung aus dem gastronomischen, dem gewerblich-technischen oder dem kaufmännischen Bereich.
Eine mögliche Ausbildung aus der gastronomischen Branche stellt die Fachkraft im Gastgewerbe dar. Die zweijährige Berufsausbildung befasst sich mit der Betreuung von Gästen, dem Zimmerservice und der Zubereitung sowie der Präsentation von Speisen. Insgesamt drei Jahre nimmt die alternative Ausbildung zum Restaurant-Fachmann in Anspruch.
Hinsichtlich der Kaufmanns-Berufe besteht eine große Auswahl aus den unterschiedlichsten Tätigkeiten. Ein starker Bezug zum Beruf der Spielhallen-Aufsicht zeigt sich beim Kaufmann für Tourismus und Freizeit. Die drei Jahre lange Ausbildung baut auf dem dualen System auf. Das bedeutet: Die Auszubildenden halten sich zum Erlernen praktischer Fähigkeiten in ihrem Betrieb auf. Die theoretischen Kenntnisse erlangen sie in der Berufsschule. Praxis- und Theorie-Einheiten wechseln sich ab.
Zur Mitte des zweiten Lehrjahres steht eine schriftliche Zwischen-Prüfung an. Die Abschluss-Prüfung der vorgestellten Ausbildung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Später stehen diverse Weiterbildungs-Angebote zur Verfügung. In Betracht kommt:
- die Weiterbildung zum Tourismus-Fachwirt oder
- die Weiterbildung zum Betriebswirt.