Wer Lehrer /-in werden möchte, muss auf Lehramt studieren. Das stimmt auch für die Lehrer /-innen, die an staatlichen Schulen unterrichten und nach einer Weile Berufspraxis in der Regel auch verbeamtet werden. An privaten Schulen jedoch ist das etwas anderes, denn eine Privatschule ist frei in der Wahl des Lehrpersonals. Aber Achtung: Ersetzt eine Privatschule die Ausbildung an einer staatlichen Schule, werden also dieselben Qualifikationsmöglichkeiten angeboten, gilt diese als Ersatzschule. Und dort gelten ähnliche Einstellkriterien für Lehrer wie an einer staatlichen Schule.
Ein Diplom oder ein 1. Staatsexamen sind an dieser Stelle Grundvoraussetzung für die Arbeit als Lehrer /-in an einer Ersatzschule. Daneben müssen pädagogische Kenntnisse nachgewiesen werden. Wer also in zwei klassischen Schulfächern einen Diplom- oder Masterstudiengang absolviert und als Zusatzmodul Pädagogik belegt, hat gute Chancen, dass diese Ausbildung an einer Ersatzschule anerkannt wird. In der Praxis jedoch zeigt sich, dass Lehrer /-innen an Ersatzschulen in der Regel eine staatliche Lehrer/-innen-Ausbildung durchlaufen haben.
Reine Privatschulen oder sogenannte Ergänzungsschulen, die als Zusatz zum staatlichen Schulsystem besucht werden können, haben keine klassischen Zugangsvoraussetzungen wie man sie von Grundschule, Gesamtschule, Gymnasium und Co. kennt. Da Eltern von Privatschülern /-innen jedoch nicht selten große Summen für die Beschulung ihrer Kinder zahlen, ist ein entsprechend hohes Ausbildungsniveau bei Lehrer /-innen an privaten Schulen nötig, jedoch obliegt die letztendliche Entscheidung, wer an einer privaten Schule unterrichtet, der Schulleitung der privaten Schule.
Grundsätzlich also gilt: Wer eine akademisch verbriefte Profession in einem Fach hat und diese Eignung durch ein Studium und langjährige Berufspraxis untermauern kann, hat die Option rein durch die fachliche Qualifikation zum /zur Lehrer /-in an einer privaten Schule zu werden.