Lehrer bzw. Fachlehrer für berufliche Schulen vermitteln fachpraktische Fertigkeiten an einer Berufsschule oder Berufsakademie sowie an Berufsfachschulen und Fachschulen.
Wer Lehrer /-in für berufliche Schulen werden möchte, kann eine berufliche Weiterbildung, auch Vorbereitungsdienst genannt, durchlaufen. Dieser ist landesrechtlich geregelt und findet über zwei bis vier Jahre in Vollzeit an einer beruflichen Schule statt. Der Teilnehmer wählt vor Beginn der Ausbildung zwei Fächer aus, in denen er sich spezialisieren möchte. Fachrichtungen, die der er für eine Lehrtätigkeit an einer beruflichen Schule auswählen kann sind gewerblich-technische Berufe, Hauswirtschaft, Schreibtechnik, kaufmännische Berufe und Gesundheitsfachberufe. In der jeweiligen Fachrichtung können zwei Fächer miteinander kombiniert werden:
- Werken und Technisches Zeichnen
- Kunsterziehung und Kommunikationstechnik
- Sport und Kommunikationstechnik
- Ernährung und Gestaltung
- Englisch und Sport
- Englisch und Kommunikationstechnik
- Musik und Kommunikationstechnik
- Musik und Sport
Während der Weiterbildung erhält der Teilnehmer neben der fachlichen Ausbildung eine theoretische Weiterbildung in Pädagogik, pädagogischer Psychologie, Soziologie, Methodik, Didaktik Berufsbildungsrecht, Schulrecht sowie Schulorganisation und Schulpraxis. Zudem bildet sich der Teilnehmer praktisch weiter und gibt Unterricht unter Anleitung und später auch selbstständigen Unterricht. Zur Weiterbildung gehören verschiedene Praktika und Hospitanzen. Am Ende der Ausbildung findet eine staatliche Abschlussprüfung statt. Sie besteht aus einer schriftlichen Prüfung und umfasst Pädagogik, Didaktik und Psychologie sowie eine schulpraktische Prüfung mit Unterrichtsentwürfen.
Zulassungsvoraussetzungen für eine Weiterbildung zum/zur Lehrer /-in für berufliche Schulen sind ein mittlerer Bildungsabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufspraxis in der gewählten Fachrichtung. Je nach Bundesland wird für ein Lehramt an beruflichen Schulen zudem eine Staatsprüfung verlangt. Das bedeutet, ein abgeschlossenes Lehramt Studium ist für die Berufstätigkeit in den meisten Fällen notwendig. Den Vorbereitungsdienst können ausschließlich Bewerber deutscher Staatsangehörigkeit, die über ein Führungszeugnis und ein Gesundheitszeugnis verfügen und nicht entmündigt oder vorbestraft sind, durchlaufen.