Für den Beruf der Kosmetikerin oder des Kosmetikers entscheiden sich Schulabgänger zu gleichen Teilen mit Hauptschulabschluss oder mit mittlerer Reife. Nur zehn Prozent der Schulabgänger, die diese Ausbildung beginnen, sind im Besitz eines Abiturzeugnisses. Eine angehende Kosmetikerin verfügt optimalerweise über besondere Sachkenntnis in der Physiologie und Anatomie des Menschen. Es gilt, in diesem Beruf die richtigen Behandlungs-Methoden für Gesicht, Hände, Füße, Haut sowie Nägel auszuwählen. Die Zusammensetzung und Wirkungsweise von Kosmetikpräparaten zu verstehen, fällt bei Vorhandensein nennenswerter Chemiekenntnisse leichter.
Die "duale" Ausbildung dauert im Regelfall drei Jahre, deren Inhalte und Ablauf sind im Berufsbildungs-Gesetz geregelt. Sie findet statt in Kosmetikstudios, Kosmetiksalons oder Kosmetik-Instituten sowie in einer Berufsschule, gegebenenfalls teilweise in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte. Im ersten Jahr der Ausbildung vermittelt der Lehrbetrieb die Kenntnisse, um
- die Beschaffenheit sowie den Zustand der Haut zu prüfen und zu beurteilen,
- verschiedene Hautzonen mit den geeigneten Methoden und Mitteln zu reinigen,
- Haut dekorativ zu schmücken,
- Nägel fachmännisch zu formen und zu gestalten,
- Augenbrauen und Wimpern mithilfe verschiedener Techniken aufzubauen,
- geeignete Haarentfernungs-Methoden auszuwählen und anzuwenden,
- die Kundinnen über den Zusammenhang ihres Ernährungs-Verhaltens und ihrer Haut zu informieren,
- Instrumente oder Apparate fachgerecht zu pflegen, zu desinfizieren und zu sterilisieren.
Im zweiten Lehrjahr übt die Auszubildende
- einen individuellen Behandlungsplan zu erstellen,
- Kompressen, Masken, Dampfbäder sowie Packungen anzufertigen und aufzutragen,
- Empfehlungen zu einer gesunden Lebensweise und Ernährung abzugeben,
- eine Typ- und Farbberatung durchzuführen,
- die Verfahren der medizinischen Fußpflege anzuwenden,
- Düfte und Aromen zur Unterstützung kosmetischer Angebote einzusetzen,
- die verschiedenen Anwendungsarten der Heliotherapie zu unterscheiden und anzuwenden,
- den Materialeinkauf und die Lagerhaltung zu organisieren sowie Verkaufspreise zu kalkulieren.
Am Ende des zweiten Lehrjahrs legt die angehende Kosmetikerin eine praktische Zwischenprüfung ab.
Das dritte Ausbildungsjahr vermittelt die benötigten Fertigkeiten, um
- Kundinnen über das Dienstleistungs- und Warenangebot des Betriebes zu unterbreiten,
- Hautveränderungen zu erkennen und kosmetisch zu behandeln,
- die Präparate zur Camouflage auszuwählen und anzuwenden,
- entspannende, muskellockernde oder durchblutungsfördernde Massagen durchzuführen,
- mit Reizstrom-Anwendungen die Wirkung von Massagen zu unterstützen.
Folgende Wahlqualifikations-Einheiten stehen zusätzlich zur Wahl:
- manuelle Lymphdrainage im kosmetischen Bereich,
- spezielle Fußpflege,
- Nagelmodellage,
- permanentes Make-up,
- Visagismus,
- Hydrotherapie sowie
- permanente Hautentfernung.
Die Ausbildung endet mit einer praktischen und schriftlichen Abschlussprüfung.
Zur Weiterbildung stehen beispielsweise Lehrgänge in
- Maskenbildnerei, Visagistik und Körperschmuck,
- Hygiene,
- Friseurkosmetik
zur Verfügung. Fertig ausgebildete Kosmetikerinnen besuchen bei Interesse weitere Kurse zur Ausbildung als Fachwirtin für Kosmetik und Wellness.