Der Beruf des Friseurs gehört zu den Tätigkeiten, die eine vorherige Ausbildung benötigen. Sie dauert insgesamt drei Jahre, die rechtliche Grundlage bildet die Handwerks-Ordnung (kurz HwO). Es handelt sich um eine nach dem dualen System aufgebaute Ausbildung. Dadurch halten sich die Auszubildenden abwechselnd in ihrem ausbildenden Betrieb und in der Berufsschule auf.
Der Großteil der zugelassenen Bewerber besitzt einen Real- oder Hauptschul-Abschluss. Zudem stellen die Betriebe persönliche Anforderungen an die Interessenten. Sie setzen Stilbewusstsein voraus, um Kunden später umfassend beraten zu können. Zugleich verlangen die Lehrbetriebe von den Bewerbern:
- Kreativität
- Geduld
- Freundlichkeit, Höflichkeit und Empathie
- Stressresistenz
- Offenheit gegenüber Kunden
Angehende Friseure benötigen ein gepflegtes Äußeres. Sie zeichnen sich durch Freundlichkeit gegenüber den Kunden und Kontakt-Fähigkeit aus. Außerdem wünschen die einstellenden Betriebe gute Deutsch- und Mathematik-Kenntnisse. Die erforderlichen theoretischen und praktischen Kompetenzen für ihren Beruf lernen die angehenden Friseure im Rahmen der Ausbildung. Diese Unterrichtsfächer stehen auf dem Lehrplan:
- Deutsch
- Sozialkunde
- Wirtschaftskunde
- Haarpflege
- Kopfhaut-Pflege
- farb- und formverändernde Behandlungen von Haaren
- Kosmetik
- Beratung der Kunden
Zwischen dem 18. und 24. Monat der Ausbildung steht eine erste Prüfung an. Die theoretischen und praktischen Fragen geben Aufschluss über den derzeitigen Wissens- und Leistungsstand. Die Ausbildung zum Friseur endet mit der Gesellen-Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Erneut untergliedert sich die Prüfung in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Nach der erfolgreich abgelegten Gesellen-Prüfung besitzen die ausgebildeten Friseure diverse Optionen zur Weiterbildung. In dieser Hinsicht bietet sich beispielsweise die Fortbildung zum Friseur-Meister an. Ob Interessenten den Meisterbrief erhalten, entscheidet eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Vorher empfiehlt es sich, an vorbereitenden Kursen teilzunehmen. Entsprechende Lehrgänge gehören zum Angebot unterschiedlicher Bildungs-Einrichtungen. Die Kurse dauern in Vollzeit drei bis vier Monate. Bei Teilzeit-Veranstaltungen erhöht sich die Länge auf sechs bis 18 Monate. Allerdings existiert keine Pflicht zur Teilnahme an den Lehrgängen.
Eine weitere Möglichkeit der Fortbildung stellt der Betriebswirt im Friseur-Handwerk dar. Hierbei handelt es sich um eine der höchsten Weiterbildungen aus dem Handwerk. Die Fortbildung vermittelt die notwendigen betriebswirtschaftlichen Kompetenzen, um einen Friseur-Salon erfolgreich zu führen und zielgerichtet Entscheidungen zu treffen. Deswegen richten sich die vermittelten Inhalte stark an den Erkenntnissen der Wirtschaftswissenschaften aus. Dabei liegt der Fokus auf der Betriebswirtschaftslehre. Zusätzlich lernen die Teilnehmer Aspekte aus der Volkswirtschaftslehre und der Personalführung kennen. Darüber hinaus behandeln die verantwortlichen Personen rechtliche Grundlagen und Vorgaben.
Weitere Details zum Gehalt in der Ausbildung als Friseur/-in.