Der/die staatlich geprüfte Pharmazeut /-in ist eine Person, die ein Studium der Pharmazie absolviert und mit einem Staatsexamen abgeschlossen hat. Der Pharmazeut ist auch ein Apotheker, wenn er für nach dem Studium eine Approbation erhalten hat. 2009 wurde die Bezeichnung des Pharmazeuten in „Pharmazeut im Praktikum“ geändert. Allerdings werden Personen, umgangssprachlich weiterhin Pharmazeut genannt, wenn sie nach der Approbation in der Industrie oder Verwaltung tätig sind.
Wer kein Abitur hat, der kann sich nach einer knapp dreijährigen Ausbildung zum pharmazeutisch-technischen Assistenten Zusatzqualifikationen aneignen, die ein Studium an der Universität ermöglichen. Diese Qualifikation kann nach einer zweijährigen Berufspraxis über einen Industriemeister der Fachrichtung Pharmazie erreicht werden.
Der/die Pharmazeut /-in sollte sich regelmäßig weiterbilden, um beruflich auf dem Laufenden bleiben zu können und um sein Fachwissen zu erweitern. Laut Kammergesetz und Berufsordnung ist er sogar zu den Fortbildungen verpflichtet und muss sich über die geltenden Bestimmungen unterrichten. Die weiterführenden Ausbildungen werden von Universitäten, Berufsverbänden und privaten Bildungsinstitutionen angeboten.
Lehrgänge und Seminare bieten sich in den folgenden Themenbereichen an:
- Pharmazie und Pharmatechnik
- Chemie
- Biologie
- Biotechnologie
- Naturwissenschaften
- Labortätigkeiten
- Forschung und Entwicklung
- Qualitätsmanagement
- Arzneimittelherstellung
- Therapie und Behandlungsmethoden
- Projektmanagement
- Pharmamanagement
- Toxikologie
- Gesundheitswesen
- Naturheilverfahren
- Arzneimittelrecht
Ausgebildete Pharmazeuten /-innen können sich in bestimmten Gebieten spezialisieren und eine Zusatzbezeichnung erhalten, die auf besondere pharmazeutische Kenntnisse hinweist. Die Fachapothekerbezeichnungen sind durch die Landeskammerapotheken in den einzelnen Bundesländern festgelegt und umfassen unter anderem Gebiete wie, Klinische Pharmazie, Pharmazeutische Technologie, Arzneimittelinformation, Toxikologie oder klinische Chemie. Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Darüber hinaus kann der/die Pharmazeut /-in einen Masterstudiengang als Weiterbildungsstudiengang absolvieren.
Pharmazeuten /-innen können sich selbstständig machen und eine Apotheke oder ein privatwirtschaftliches pharmazeutisches Institut gründen oder übernehmen. Eine gründliche Beratung erhalten Interessenten bei Apothekerverbänden, Apothekerkammern oder der Agentur für Arbeit.