Der/die Medizinprodukteberater /-in ist ein, dem Pharmaberater ähnlicher Beruf, den es nur in Deutschland und Österreich gibt, und im europäischen Medizinproduktrecht nicht anerkannt ist.
Die Ausbildung ist im deutschen Medizinproduktegesetz geregelt und legt fest, dass der Bewerber einen erfolgreichen Abschluss eines naturwissenschaftlichen, medizinischen oder technischen Berufs nachweisen muss oder eine mindestens einjährige Tätigkeit im Bereich der Medizinprodukte und deren Einweisung besitzen sollte. Ein gesetzliches Berufsbild mit gesetzlichen Prüfkriterien gibt es bisher nicht.
Bewerber, die sich für den Beruf des/der Medizinprodukteberaters /-in interessieren, benötigen neben einer abgeschlossenen Ausbildung, Interesse an medizinischen Fachthemen, ein gutes Verständnis für technische Zusammenhänge, Kommunikationstalent, hohe Flexibilität sowie Reisebereitschaft.
In Deutschland und Österreich gibt es speziell auf Medizinprodukteberater ausgerichtete Lehrgänge, die wichtige, medizinisch relevante Inhalte und Grundlagen des Medizinprodukterechts vermitteln und auf die Tätigkeit vorbereiten. Zudem erhält der Teilnehmer Kenntnisse in medizintechnischen und speziellen, rechtlichen Themen. Die Fortbildungen finden in der Regel berufsbegleitend in Teilzeit statt. Darüber hinaus gibt es auch Wochenendseminare oder kurze Lehrgänge, die sich auf ein bis zwei Wochen Unterricht beschränken. Die Weiterbildungen werden von öffentlichen und privaten Akademien, wie zum Beispiel dem TÜV angeboten.
Wichtige Inhalte einer Medizinprodukteberater Weiterbildung sind:
- Grundlagen des Medizinproduktegesetzes,
- Klassifizierung von Medizinprodukten,
- Aufgaben und Pflichten,
- Einweisung und Inbetriebnahme von Produktneuheiten,
- Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung,
- EU-Richtlinien und Verordnungen,
- Wettbewerbsrecht,
- Produkthaftung und Produktsicherheit,
- Marktzugang und Werbung,
- Instrumente der Marktüberwachung,
- Medizinprodukte-Vigilanz,
- Medizinische Hygienevorschriften,
- Gesetzliche Meldepflicht,
- Qualitätssicherheit.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhält die Person ein Zertifikat. Eine Prüfung findet nicht statt. Bereits tätige Medizinprodukteberater sind laut § 31 Abs. 3 des Medizinproduktegesetzes dazu verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden, um die Kenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten und um sachkundig beraten zu können. Der Auftraggeber beziehungsweise Arbeitgeber des Medizinprodukteberaters hat für eine regelmäßige Fortbildung zu sorgen. Mindestens einmal im Jahr sollte sich der Medizinprodukteberater über neue Vorschriften und medizinische Erkenntnisse informieren.