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Alles zum Bildungsurlaub: Anspruch, Angebote und Antragstellung

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Vortrag bei einer Weiterbildung im Bildungsurlaub

Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf Bildungsurlaub, also auf in der Regel fünf freie Tage pro Jahr, die sie für Weiterbildungszwecke unterschiedlicher Art nutzen können. Doch nur die wenigsten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nehmen ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch – je nach Bundesland zwischen einem und drei Prozent. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich – teils wissen die Menschen zu wenig darüber, teils fürchten sie Schwierigkeiten und Konflikte mit dem Arbeitgeber. Jedoch hat der Staat in den 1970er-Jahren die Möglichkeit, bezahlten Urlaub für Bildungsanliegen zu nehmen, nicht ohne Grund eingeführt. Bildungsurlaub soll lebenslanges Lernen ermöglichen – ganz nach dem Motto „Man lernt nie aus“. Auf diesem Wege sollen Arbeitnehmer neue Kompetenzen erwerben und ihr Wissen erweitern.

Ob der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, das Gehalt während des Bildungsurlaubs weiter zu bezahlen, in welchen Bundesländern und wie der Bildungsurlaub gesetzlich geregelt ist und wer Anspruch auf diesen hat, zeigen wir im folgenden Artikel.

Investitionen in Humanressourcen – darum gibt es Bildungsurlaub

Seit Mitte der 1970er-Jahre gibt es in den ersten Bundesländern Gesetze, die den Arbeitnehmern eine Freistellung während der Arbeitszeit ermöglichen, um an politischen, beruflichen, kulturellen oder allgemeinen Weiterbildungen teilzunehmen. Inzwischen haben fast alle Länder verbindliche Regelungen, nur Bayern und Sachsen haben bis heute keine rechtliche Grundlage für den Bildungsurlaub geschaffen. Hier haben Arbeitnehmer keinen offiziellen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Die Idee hinter dem Konzept Bildungsurlaub: Arbeitnehmer brauchen zwei Arten von Urlaub. Zum einen brauchen sie Erholungsurlaub, um sich zu entspannen und dem Arbeitsalltag zu entfliehen. Zum anderen benötigen sie Bildungsurlaub, um neue Impulse für den Arbeitsplatz zu bekommen und um das Gehirn fit zu halten.

Der Bildungsurlaub ist ein Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dadurch, dass sich die Arbeitswelt mit zunehmendem Tempo verändert und Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Beispiel im Kontext der Digitalisierung täglich vor neuen Umbrüchen und Herausforderungen stehen, ist es wichtig, das Wissen stets aktuell zu halten. Denn nur so können sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an neue Entwicklungen anpassen. Der Bildungsurlaub hat damit sowohl einen individuellen Nutzen, als auch einen Nutzen für die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft, die von Innovationen, Ideen und zeitgemäßen Fähigkeiten geprägt ist und lebt.

Neben wirtschaftlichen und politischen Inhalten, sind auch Weiterbildungen rund um Führungsmanagement, Gesundheit oder Stressbewältigung wichtige Themen, welchen sich im Bildungsurlaub gewidmet werden kann. Denn klar ist: Gestresste und ausgelaugte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten weniger effektiv als solche, die mit Stress umzugehen wissen. Insgesamt bietet der Bildungsurlaub für Arbeitnehmer eine gute Möglichkeit, sich in diversen Bereichen fortzubilden, ohne dass dabei die Freizeit eingeschränkt wird oder reguläre Urlaubstage genutzt werden müssen.

Yoga, Mediation oder Sprachkurs – welche Inhalte sind eigentlich erlaubt?

Es gibt zahlreiche Seminarangebote für den Bildungsurlaub. Ob aber Kurse wie „Meditieren auf Malta“ oder „Atem und Bewegung auf Sylt“ als anerkannte Seminare gelten, regeln die unterschiedlichen Gesetze der Bundesländer. Übrigens: Welches Gesetz gilt, hängt nicht mit dem Wohnort des Arbeitnehmers zusammen. Entscheidend ist hier das Bundesland, in dem sich der Arbeitsplatz oder der Firmensitz befindet. Wohnt und lebt man z. B. in Hamburg, arbeitet aber in Niedersachen, so gilt das Bildungsurlaubsgesetz des Landes Niedersachsen.

Für welche Themen und Inhalte sich ein Arbeitnehmer entscheidet, ist ihm weitestgehend selbst überlassen, solange die ausgewählte Maßnahme im jeweiligen Bundesland rechtlich anerkannt ist. Dass der Arbeitgeber über den Inhalt der Weiterbildung bestimmt, ist somit ein verbreiteter Irrtum. In den meisten Bundesländern ist die Wahlfreiheit der Kurse ausdrücklich festgehalten. Ein direkter Zusammenhang zur ausgeübten Tätigkeit muss also nicht vorliegen.

Doch auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel: Im Bildungsurlaubsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen müssen die Bildungsinhalte einen Mindestnutzen gegenüber dem Arbeitgeber leisten. Nehmen wir als Beispiel einen Arbeitnehmer, der in NRW angestellt ist und im Rahmen seines Bildungsurlaubs einen Französisch-Kurs in Paris besuchen möchte. Der Kurs ist im Bundesland Nordrhein-Westfalen rechtlich anerkannt. Dennoch kann der Arbeitgeber diesen Kurs ablehnen, wenn der Mitarbeiter die Sprache weder für seine beruflichen Aufgaben im Unternehmen benötigt noch Aufstiegsmöglichkeiten für ihn aufgrund der neuen Sprachkenntnisse bestehen.

Generell beinhalten Seminare berufsbezogene oder politische Themen. In einigen Bundesländern sind jedoch auch Inhalte der persönlichen Bildung sowie die Qualifizierung zu einem Ehrenamt möglich. Aufgrund der unterschiedlichen Gesetze kann es also sein, dass eine Arbeitnehmerin aus Berlin an einem Meditationskurs in Malta teilnehmen kann, wohingegen die Teilnahme einer Arbeitnehmerin aus einem anderen Bundesland nicht möglich wäre.

Bundesweite Kurse können über Weiterbildungsdatenbanken gefunden werden. Daneben gibt es auch landesweite sowie regionale Datenbanken, welche den Vorteil bieten, dass diese die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes berücksichtigen. Um eine Vorstellung von möglichen Weiterbildungsinhalten zu bekommen, zeigen wir hier eine beispielhafte Auswahl an Seminaren aus verschiedenen Bereichen:

  • Lösungsorientierte Beratung
  • Kommunikations- und Durchsetzungstraining
  • Mediation – Konfliktbearbeitung durch Vermittlung
  • Krieg und Frieden – Wie sicher ist die Welt?! Sicherheitspolitische Herausforderungen und Perspektiven im 21. Jahrhundert
  • Vom "Lügenpresse"-Vorwurf zurück zur vierten Gewalt: Medien und Medienkonsum im Social-Media-Zeitalter
  • Wieder fit in Englisch
  • Aktives Gesundheitsmanagement und Stressprävention
  • Rücken – Yoga-Präventionsübungen für den Alltag

Wem steht Bildungsurlaub zu?

In der Regel stehen jedem Arbeitnehmer fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr zu. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern die Regelung, dass sich Arbeitnehmer auch zehn Tage am Stück für ihren Bildungsurlaub befreien lassen können, übergreifend für zwei Kalenderjahre. In beiden Fällen muss der Arbeitgeber das reguläre Gehalt weiter bezahlen. Die Kosten der Weiterbildungsmaßnahmen muss hingegen der Arbeitnehmer selber tragen.

In Deutschland haben zurzeit alle Angestellten und Arbeiter – ausgenommen jene in den Bundesländern Bayern und Sachsen – Anspruch auf Bildungsurlaub. Ebenfalls ausgenommen sind Studenten, Hausfrauen und Hausmänner sowie Rentner.

Eine weitere Besonderheit stellen Beamte dar. Diese sind in einigen Bundesländern ausdrücklich vom Bildungsurlaub ausgeschlossen. Grund hierfür sind eigene Bildungsmaßnahmen, die Beamte in Anspruch nehmen können. Die einzelnen Landesregelungen für Beamte ergeben sich aus den Landesbildungsurlaubsgesetzen sowie aus den Sonderurlaubs- und Urlaubsverordnungen.

Auch Auszubildende gelten als Sonderfall. Die Regelungen sind jedoch weitaus großzügiger als für Beamte. So haben Auszubildende zwar in allen 14 Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub, jedoch ist dieser Anspruch teilweise mit Einschränkungen verbunden. So haben Azubis z. B. in Thüringen lediglich Anspruch auf drei Tage Bildungsurlaub. In NRW und Hessen muss es sich bei den Weiterbildungskursen für Auszubildende explizit um politische Weiterbildungsmaßnahmen handeln.

Anträge, Anmeldungen & Co. – wie beantragt man Bildungsurlaub?

Nachdem der Anspruch auf Bildungsurlaub geklärt ist, kann es losgehen. Zunächst müssen Umfang, Ort, Ansprüche und Kosten der Weiterbildungsmaßnahme geklärt werden. Um als Bildungsurlaub anerkannt zu werden, muss der Kurs mindestens sechs Stunden pro Tag in Anspruch nehmen. Je nach Bundesland gibt es zudem spezielle Regelungen, die die Gesamtdauer des Kurses betragen.

Nachdem der passende Kurs gefunden wurde, sollte im nächsten Schritt der Arbeitgeber gefragt werden, ob in der Zeit des Kurses wichtige betriebliche Ereignisse anstehen. Anschließend muss der ausgewählte Kurs verbindlich gebucht werden, woraufhin der Kursteilnehmerin sämtliche Unterlagen wie Anmeldebestätigung, Anerkennungsbescheid und Ablaufplan des Kurses zugeschickt werden. Nach Erhalt der Unterlagen müssen diese beim Arbeitgeber eingereicht werden. Wichtig ist die Einhaltung der Antragsfristen. Diese liegen je nach Bundesland zwischen vier und acht Wochen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnt?

Lehnt der Arbeitgeber die Maßnahme ab, gilt es zu nächst zu prüfen, ob die Absage berechtigt ist. Folgende Gründe berechtigen den Arbeitgeber zur Ablehnung:

  • Die Antragsfrist wurde nicht eingehalten
  • Die beantragte Maßnahme gilt nicht als rechtlich anerkannte Weiterbildungsmaßnahme
  • Im Kurszeitraum haben bereits zu viele Mitarbeiter Urlaub
  • Die Abwesenheit kann aus betrieblichen Gründen nicht kompensiert werden

Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern Schutzklauseln für kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern. Bei einer Absage lohnt es sich jedoch in jedem Fall, diese gründlich zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Betriebsrat in Kontakt zu treten.

Fazit: Freizeit durchs Hintertürchen oder sinnvolle Maßnahme?

Das Thema Bildungsurlaub wird häufig kontrovers diskutiert. Kritische Stimmen aus der Wirtschaft argumentieren, dass die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens durch den Bildungsurlaub leide. Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen scheuen sich, den ihnen zustehenden Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen, um eine Missbilligung ihres Arbeitgebers zu vermeiden. Auch Kollegen reagieren häufig wenig enthusiastisch, wenn Bildungsurlaub genommen wird. Für viele klingen die Maßnahmen in erster Linie nach Freizeit als nach einer qualifizierten Weiterbildungsmaßnahme.

Dabei ist der Bildungsurlaub eine sinnvolle Möglichkeit, sich weiterzubilden, ohne seine Freizeit opfern zu müssen. Um mit den rasanten Entwicklungen der Arbeitswelt mithalten zu können sowie den nationalen und internationalen Herausforderungen standzuhalten, muss zweifelsohne mehr Zeit in Bildung investiert werden. Der Bildungsurlaub stellt hier ein wichtiges Instrument dar, um Freiraum für den notwendigen Bildungsbedarf zu schaffen, von dem letztendlich alle – Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Wirtschaft und Gesellschaft – profitieren.

Im bundesweiten Vergleich erscheint es unfair, dass einige Kurse, wie beispielsweise die Qualifikation für ein Ehrenamt, nicht in allen Ländern als Bildungsurlaubsmaßnahme akzeptiert werden. Ob ein Yoga- oder Bewegungskurs auf Sylt die Anforderungen letztendlich erfüllt, ist nicht immer ganz eindeutig. Hier gibt es eine Menge Interpretationsspielraum. Findet eine gestresste Arbeitnehmerin in einem Yoga-Kurs jedoch ihre innere Ruhe und kann ihre neu gewonnene Energie auf die Arbeit übertragen, ist auch dieser Kurs eine sinnvolle und geeignete Maßnahme.

Ob nun Meditieren auf Malta oder ein Kurs in Projektmanagement – schlussendlich gilt: Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Hört man damit auf, treibt man zurück.

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Quellen:

Bildungswerk Thüringen
Deutscher Bundestag
Deutschlandfunk
DGB Bildungswerk e.V.
Helmut Schmidt Universität Hamburg
ZDF