Auch wenn sie eine politisch anmutende Aufgabe zu erfüllen haben, sind die Politikwissenschaften hier nicht die richtige Wahl, wenn der Berufswunsch „Beamter /-in“ lautet. Besser geeignet sind hingegen Studienrichtungen wie
Verwaltungsmanagement /Public Management:
Hierzu zählen BWL-Studiengänge, die den Schwerpunkt auf den öffentlichen Non-Profit-Bereich legen. Zudem sollte es Wahlmöglichkeiten geben wie kommunales Verwaltungsmanagement, Verwaltungsökonomie oder Verwaltungswirtschaft.
Staatswissenschaften /Verwaltungswissenschaften:
In dieser Studienrichtung sind Politik- und Gesellschaftswissenschaften vergleichsweise dominant. Auch Volkswirtschaftslehre und Sozialwissenschaften werden nicht selten zum Schwerpunkt.
Öffentliches Recht:
Die Vermutung ist berechtigt, dass in dieser Studienrichtung Paragrafen und Rechtslehren intensiv studiert werden. Dabei liegt der Fokus nicht nur auf nationalen Rechtssystemen, sondern auch auf internationalem Recht. Alternativ ist eine Spezialisierung auf Europarecht, Staatsrecht, Verfassungsrecht etc. möglich.
Verwaltungsinformatik:
Jura-Fans mit einem Faible für IT sind hier bestens aufgehoben, denn die Studiengänge in diesem Bereich sind sowohl von Jura als auch von IT geprägt. Zu den Rechtswissenschaften kommen Module in IT-Infrastruktur, Programmierung, Softwareentwicklung sowie Datenbankmanagement.
Wer ein Studium im Bereich der Rechts- und Verwaltungswissenschaften anstrebt, wird in aller Regel nicht die mittlere Dienstlaufbahn einschlagen, sondern im gehobenen oder höheren Dienst aktiv werden. Auch hier gibt es die Unterscheidung in technische und nichttechnische Laufbahnen. Wer sich während des Studiums stark an Verwaltungswissenschaften orientiert, wird später wohl in der Inneren Verwaltung, im Archivdienst, im Auswärtigen Dienst oder im Bereich Bibliotheks- und Dokumentationsdienst tätig werden.
Steuerverwaltung, Sozialverwaltung, Verfassungsschutz und Gewerbeaufsicht hingegen sind stärker an juristischen Inhalten orientiert, denn hier gilt es, das im jeweiligen Fall geltende Recht zu kennen und entsprechend anzuwenden. Auch Polizeibeamte, Feuerwehrmänner, Justizvollzugsbeamte und Lehrer haben den Beamtenstatus, doch haben sie fachspezifische Ausbildungen absolviert. Beamtenrecht ist hier nur ein Bruchteil dessen, was Verwaltungsfachleute während ihrer Ausbildung oder während dem Studium lernen.