Das Aufgabenfeld einer Tagesmutter umfasst verschiedene Tätigkeiten, die mit Kinderbetreuung und Kindererziehung verbunden sind. Sie unterstützt Kinder bei deren Entwicklung, verpflegt und verköstigt sie. Generell spricht sich die Tagesmutter mit den Eltern (oder Erziehungsberechtigten) des Kindes ab. Beim Kennenlernen fragt die Tagesmutter nach, welche Werte den Eltern wichtig sind und welche Erziehungsvorstellungen sie haben. Darauf sollte sich die Tagesmutter einstellen und entsprechend handeln.
Zu den Aufgaben gehört auch die Freizeitbeschäftigung. So überlegt sich die Tagesmutter Spiele, unternimmt kleine Ausflüge oder Aktivitäten an der frischen Luft. Auch das Basteln mit Kindern zählt zum Aufgabenfeld und ebenso das Heranführen an kleine, altersgerechte Pflichten im Alltag, wie beim Tisch decken helfen oder nach dem Essen das Geschirr in die Küche tragen.
Tagesmütter spielen eine wichtige Rolle im täglichen Leben vieler Familien mit Kindern. Anders, als beispielsweise in Kindergärten und Kinderhorten werden oftmals auch unter 2 Jährige Kinder oder sogar Säuglinge durch sie betreut. Die Kinder erleben mit der Tagesmutter einen geregelten und fürsorglichen Tagesablauf beginnend oftmals mit dem gemeinsamen Frühstück, oder einem Mittagessen. Tagesmütter versorgen während der Betreuungsphase die ihnen anvertrauten Kinder im optimalen Fall, wie ihre eigenen. Die Kinder werden nicht nur einfach beaufsichtigt, sondern die Tagesmutter beschäftigt sich intensiv, abgestimmt auf das Alter und den Entwicklungsgrad, mit den Kindern.
Als Tagesmutter tätig zu sein bedeutet mehr als Kinder zu lieben. Dieser Job ist mit großer Verantwortung verbunden und ebenso sollte eine Tagesmutter zuverlässig und innerlich ausgeglichen sein. Es gibt natürlich nicht nur Tagesmütter, sondern auch Tagesväter, wobei Tagesväter eher die Ausnahme darstellen. Die Tätigkeit können aber sowohl Frauen als auch Männer ausüben, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Arbeitsplatz einer Tagesmutter
In der Regel arbeitet die Tagesmutter in den eigenen vier Wänden. Die Kinder werden also von den Eltern zur Tagesmutter gebracht. Es gibt aber auch schon Dienstleistungsunternehmen wie „Kira“ in Aachen, bei denen Tagesmütter im Haushalt der zu betreuenden Kinder arbeiten. Wird im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung gearbeitet, müssen folgende Anforderungen gegeben sein:
- genügend Platz zum Spielen
- Materialien und Anregungen zur Beschäftigung und zum Spielen
- gute hygienische Verhältnisse
- Ausschaltung von Gefahrenquellen
- Ruhemöglichkeiten und für Kleinkinder Schlafgelegenheiten
Die Räumlichkeiten müssen nach Paragraf 23, Absatz 2 des Sozialgesetzbuches kindgerecht sein. Die Details dieser kindgerechten Räumlichkeiten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Deshalb sollte man sich vor der Tätigkeit als Tagesmutter beim jeweiligen Jugendamt erkundigen, welche Vorschriften beachtet werden müssen. Normalerweise kommt das Jugendamt ins Haus der Tagesmutter, um die Räumlichkeiten zu prüfen und zu beraten, welche Verbesserungen möglich sind.