Interessieren sich Bewerber für den Beruf des Steuerberaters, nutzen sie eine Ausbildung als Steuer-Fachangestellter oder Steuer-Fachangestellte. Dabei handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf. Dies regelt das Berufsbildungs-Gesetz (BBiG). Demnach beträgt die Lehrdauer im Regelfall drei Jahre. Diese Ausbildung gehört zu den "freien Berufen". Somit zeigt sich eine schulische Lehre realisierbar. Bereits im ersten Jahr der Ausbildung befassen sich die Teilnehmer mit den wichtigsten Kernpunkten. Dazu gehören:
- die steuerlichen Vorschriften und Rahmenlinien
- Rechtsprechung
- entsprechende Fachliteratur
- Besteuerungs-Grundlagen und Einkommenssteuererklärungen
- Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Buchführung
- Zahlunsgverkehr
Diese Lerninhalte vertiefen die Auszubildenden im zweiten Lehrjahr. Sie beschäftigen sich hier mit den Gehalts- und Lohnabrechnungen und den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Ebenso bedienen sie verschiedene Programme, um elektronische Daten zu überprüfen. Dies betrifft im besonderen Maße die Finanzbuchhaltung. Die Datensicherheit und die Vermerke in Akten nehmen einen hohen Stellenwert ein.
Im dritten Jahr der Ausbildung steht das Einkommens-Steuergesetz im Fokus. Hierzu zählt im gleichen Fall das Körperschafts-Steuergesetz. Die Lernenden berechnen Gewerbesteuer-Rückstellungen und prüfen Vermögenssteuer-Erklärungen. Zudem entwickeln sie im Bereich Buchführung Gewinn- und Verlust-Rechnungen. Sie erlernen die Antragsstellung zu unterschiedlichen Themengebieten. Ebenso entwerfen sie Aufrechnungs-Erklärungen. Zu den allgemeinen Schwerpunkten zählen die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag. Die Organisation des Lehrbetriebs und der Arbeitsschutz zeigen sich relevant.
Ihren Abschluss erhalten die Teilnehmer nach einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung. Hierbei wählen sie zwischen verschiedenen Prüfungs-Schwerpunkten. Beispielsweise stehen das allgemeine Steuer- und Wirtschaftsrecht, das Einzelsteuerrecht und die Rechnungslegung zur Auswahl. Der schriftliche Part dauert im Regelfall 90 Minuten im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde. Das Teilgebiet Rechnungswesen nimmt zwei Stunden in Anspruch. Die Dauer des Prüfungsfachs Steuerwesen liegt bei 150 Minuten. Die Prüfung legen die Teilnehmer bei den Steuerberater-Kammern ab.