Die Ausbildung zum Steuerfachwirt und zur Steuerfachwirtin erfolgt über eine berufliche Weiterbildung. Diese qualifiziert Mitarbeiter von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, aber auch andere kaufmännischen Angestellte für höher gestellte Aufgaben. Der Lehrgang umfasst in der Regel 400 Unterrichtsstunden.
Lokale Lehrgangs-Träger bieten den Kurs zum Steuerfachwirt in Vollzeit oder berufsbegleitend an. Daneben führen Studienzentren und andere Träger den Kurs als Fernlehrgang durch. Der Lehrgang endet mit der Prüfung zum Steuerfachwirt. Die prüfende Stelle ist die zuständige Steuerberater-Kammer. Diese erlässt Zugangs-Voraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung.
Die Lehrgangsträger unterrichten den Lehrstoff neutral. Der Unterrichtsstoff bezieht sich nicht auf spezifische Belange von Unternehmen, sondern behandelt ausschließlich auf den steuerlichen Bereich. Der Lehrplan enthält folgende Themen:
- Allgemeines und besonderes Steuerrecht,
- Rechnungswesen,
- Grundzüge der Betriebswirtschaft und des Wirtschaftsrechts:
Verschiedene berufliche Lehrgänge, wie den zum Steuerfachwirt fördert der Staat mit Leistungen in Geld. Über das Stellen von Anträgen informieren die Lehrgangsträger ihre Teilnehmer.
Die Lehrgänge vermitteln umfassendes Fachwissen in den Bereichen Rechnungswesen und Steuerrecht. Der Lehrstoff bezieht sich nicht auf verschiedene Branchen, sondern bleibt sachbezogen im Steuer- und Rechnungswesen. Kursteilnehmer bauen auf ihren bisherigen Wissensstand auf, den sie aus ihrer Lehre und Berufserfahrung mitbringen. Am Ende des Lehrgangs erfolgt die Abschlussprüfung vor der zuständigen Steuerberater-Kammer in schriftlicher und mündlicher Form.
Nach bestandener Prüfung erschließen sich für Steuerfachwirte eine Reihe beruflicher Perspektiven. Der Titel "Steuerfachwirt" ermöglicht ihnen Karrierechancen in vielen Bereichen. Ihre berufliche Tätigkeit finden sie in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-Kanzleien, Buchprüfer-Gesellschaften sowie Anwaltskanzleien und Unternehmen.