Als Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin liegt das deutschlandweite Gehalt bei 5.174 € pro Monat. Diesen
Wert haben wir auf Basis von 19 Datensätzen ermittelt, die wir in den letzten zwei Jahren erfasst haben. Hinsichtlich der Gehaltsspanne ist festzustellen, dass die unteren Monatsgehälter bei 4.394 € beginnen, Staatsanwälte in den oberen Regionen jedoch auch bis zu 5.777 € und mehr verdienen können.
Genau genommen spricht man bei dem Einkommen von Staatsanwälten nicht von Gehalt, sondern von der Besoldung. Diese ist einheitlich in der Besoldungsordnung R geregelt. Darin enthalten sind die Besoldungsgruppen R 1 bis R 10 für Richter und Staatsanwälte in Deutschland.
Die konkrete Höhe und Zusammensetzung der Besoldung ist je nach Bundesland unterschiedlich, weil die Länder die Höhe eigenständig festlegen können. Somit gilt auch für das Gehalt als Staatsanwalt, dass der Ort des Arbeitsplatzes einen Einfluss auf die Höhe hat.
Die Besoldungsgruppe (R1-R10) hängt von der Tätigkeit bzw. dem Rang des Staatsanwalts ab. Je höher die Gruppe, desto höher steht der Staatsanwalt in der Hierarchie und desto höher sein Verantwortungsbereich.
Überblick:
- R1 - "einfache" Staatsanwälte
- R2 - Oberstaatsanwälte
- R2 bis R4 - Leitende Oberstaatsanwälte
- R5 bis R6 - Generalstaatsanwälte
- R6 bis R7 - Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof
Außerdem richtet sich der Verdienst als Staatsanwalt nach sogenannten Erfahrungsstufen. Diese spiegeln die Berufserfahrung wider. In den Besoldungsgruppen R1 und R2 steigen Staatsanwälte alle zwei Jahre eine Stufe auf.
Das Einstiegsgehalt als Staatsanwalt in R1 beträgt je nach Bundesland und Erfahrungsstufe zwischen 3.450 und 5.600 Euro. In R2 variiert das Einkommen zwischen 4.200 und 6.100 Euro.
Die Besoldungsgruppen R3 bis R10 sind dann ohne Erfahrungsstufen gestaffelt. Hier steigt das Gehalt von mindestens 6.700 bis auf 11.500 Euro an.