Beim psychologischen Psychotherapeuten handelt es sich um einen Beruf, der eine besondere Konstellation aus Studium und Ausbildung voraussetzt. Die als psychologische Psychotherapeuten tätigen Personen besitzen ein abgeschlossenes Studium der Psychologie mit Diplom- oder Master-Titel. Nähere Informationen zum Studium folgen an späterer Stelle. Auf das Psychologie-Studium folgt eine mindestens drei Jahre andauernde Ausbildung nach dem Psychotherapeuten-Gesetz (kurz PsychThG). Insgesamt nimmt die Studiums- und Ausbildungs-Zeit für den vorgestellten Beruf im Durchschnitt zwölf Jahre in Anspruch.
Die sich an das Studium anschließende Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten setzt sich aus theoretischen Inhalten und deren praktischer Anwendung zusammen. Der Umfang der Theorie-Ausbildung beläuft sich auf 600 Stunden. Zusätzlich schreibt das PsychThG mindestens 600 Behandlungs-Stunden in einer praktischen Einrichtung vor. Darüber hinaus arbeiten die Auszubildenden 1.200 Stunden in einer psychiatrisch-klinischen Einrichtung. Weitere 600 Stunden entfallen auf einen Praxis-Aufenthalt in einer Einrichtung zur psychotherapeutischen Versorgung. Folglich zielt die Ausbildung auf einen starken Bezug zur Praxis ab und bezieht die Patienten eng mit ein. Dadurch erhalten die angehenden psychologischen Psychotherapeuten die für ihren Beruf notwendige Erfahrung.
Im Rahmen der angesprochenen Theoriephase stehen diese Inhalte auf dem Lehrplan:
- Grundlagen der Psychotherapie
- Diagnostik
- Grundlagen aus der Medizin und Pharamkologie
- Diverse Konzepte und Techniken zur Behandlung von Patienten
- Dokumentation der Behandlungsverläufe und deren Bewertung
- Besonderheiten von Kurz- und Langzeit- Therapien
Die Ausbildung der psychologischen Psychotherapeuten schließt mit einer zweiteiligen Prüfung ab. Deren schriftlicher Abschnitt dauert 120 Minuten. Die gestellten Fragen beziehen sich auf wissenschaftlich akzeptierte Verfahren aus der Psychotherapie. Zusätzlich erwartet die Prüflinge ein mündlicher Teil, der sich erneut in zwei Phasen untergliedert. Zunächst empfiehlt die zu prüfende Person anhand eines Fallbeispiels in 30 Minuten eine begründete Kranken-Behandlung. Daran schließt sich eine 120-minütige Gruppen-Prüfung an. Die einzelnen Gruppen bestehen aus bis zu vier Personen.