Maler- und Lackierermeister /-in ist eine Weiterbildung, die dazu befähigt, Führungspositionen innerhalb größerer Betriebe einzunehmen oder ein eigenes Unternehmen zu leiten.
Die Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung zum/zur Maler- und Lackierermeister /-in ist die erfolgreich absolvierte Gesellenprüfung als Maler und Lackierer /-in oder Stuckateur /-in. Bundesweit bieten viele Meisterschulen Vorbereitungskurse zur Meisterprüfung an, die je nach zeitlicher Intensität 6 Monate bis 2 Jahre in Voll- oder Teilzeit dauern. Die Prüfungsanwärter wählen ihren fachlichen Schwerpunkt aus einem der folgenden Gebiete:
- Gestaltung und Instandhaltung,
- Kirchenmalerei und Denkmalpflege,
- Bauten- und Korrosionsschutz,
- Fahrzeuglackierung.
Die Weiterbildung zum/zur Maler- und Lackierermeister /-in gliedert sich gemäß den Inhalten der Meisterprüfung in vier Teilbereiche. Im fachpraktischen Teil führt der Prüfling ein Meisterprüfungsprojekt in seinem Schwerpunktgebiet durch (zum Beispiel Kirchenmalerei und Denkmalpflege) und stellt dieses innerhalb des Fachgesprächs zur Meisterprüfung dar. Im fachtheoretischen Teil erlangen die Anwärter Wissen in den Bereichen von Technik und Gestaltung, der Abwicklung von Aufträgen und der Betriebsführung und Betriebsorganisation. Darüber hinaus müssen die Meisterschüler im dritten Teil der Ausbildung Kenntnisse in betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Gebieten nachweisen. Hier geht es darum, Unternehmen bezüglich ihrer Wettbewerbsfähigkeit beurteilen zu können, Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorzubereiten und durchzuführen und Unternehmensführungsstrategien zu entwickeln.
Schließlich stellen die Schüler ihre berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse unter Beweis, die zum Ausbilden von Gesellen befähigen sollen. So sollten die angehenden Maler- und Lackierermeister Ausbildungsvoraussetzungen festlegen und Ausbildungen planen können, Ausbildungen vorbereiten und die Einstellung von Auszubildenden durchführen können. Sie lernen, Gesellen auszubilden und die Ausbildungen abzuschließen.
Wenn die Schüler ihr Wissen der aufgeführten Fachbereiche in praktischer, mündlicher und schriftlicher Form innerhalb der bundesweit einheitlich geregelten Meisterprüfung nachgewiesen haben, erhalten sie von der Handwerkskammer den Meisterbrief. Für die Anmeldung zur Meisterprüfung ist der Besuch der vorbereitenden Weiterbildungskurse gesetzlich nicht vorgeschrieben.