Beim Maler und Tapezierer handelt es sich um keine geschützte Berufs-Kombination. Die Tätigkeit im vorgestellten Berufsfeld erfordert entweder eine Ausbildung aus dem Maler- und Lackier-Gewerbe oder aus dem Raumausstatter-Handwerk. Diesbezüglich bietet sich beispielsweise die Lehre zum Maler und Lackierer an. In Deutschland existieren drei unterschiedliche Fachrichtungen der genannten Ausbildung. Dazu gehören die "Gestaltung und Instandhaltung", die "Kirchenmalerei und die Denkmalpflege" sowie der "Bauten- und Korrosions-Schutz". Der erstgenannte Schwerpunkt trägt inoffiziell den Beinamen "Maler und Tapezierer".
Trotz der unterschiedlichen Fachrichtungen beginnt die Ausbildung für alle angehenden Maler und Lackierer gleich. In den ersten beiden Jahren der Lehre stehen identische Inhalte auf dem Lehrplan:
- Einsatz von Informations- und Kommunikations-Technologie,
- Annahme, Planung, Vorbereitung und Organisation von Aufträgen,
- Teamarbeit,
- Gestaltung der Arbeitsplätze,
- Instandhaltung der zum Beruf gehörenden Maschinen und Werkzeuge,
- Prüfung und Bewertung von Untergründen,
- Bearbeitung von Oberflächen,
- Qualitäts-Sicherung,
- rechtliche Grundlagen,
- Montage-, Putz- und Dämm-Arbeiten,
- spezielle Beschichtungen.
Die fachliche Differenzierung folgt erst im dritten und letzten Ausbildungsjahr.
Unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und dem Erhalt des Gesellenbriefs besitzen ausgebildete Maler und Lackierer das Recht, sich für die Meister-Prüfung anzumelden. Allerdings raten Experten, im Vorfeld der Prüfung vorbereitende Lehrgänge zu untersuchen. In der Regel fehlen den Gesellen jedoch die notwendigen finanziellen Mittel, um die Vorbereitungs-Kurse zu bezahlen. Eine Lösung stellt der Antrag auf Meister-BAFÖG dar. Die Prüfung zum Meister umfasst Fragen aus den Themengebieten "Fachpraxis", "Fachtheorie", "Betriebswirtschaft" sowie "Berufspädagogik".
Eine Alternative zum Meister stellt der staatlich geprüfte Techniker in der Fachrichtung der Farb- und Lackiertechnik dar. Die durch das Landesrecht geregelte Weiterbildung findet an Fachschulen statt. In Vollzeit nimmt die Fortbildung zwei Jahre in Anspruch. Bei Teilzeit-Modellen erhöht sich die Dauer der Lehrgänge auf bis zu vier Jahre.