Der Beruf des Landwirts gilt nach dem Berufsbildungs-Gesetz (BBiG) als anerkannter Ausbildungs-Beruf. Die Lehre erfolgt in der Landwirtschaft und erstreckt sich über drei Jahre. Wer über eine berufliche Vorbildung verfügt oder gute Leistungen aufweist, verkürzt die Ausbildungs-Zeit.
Die Lehre zum Landwirt beziehungsweise zur Landwirtin erfolgt im dualen System. Dies bedeutet, dass die Auszubildenden abwechselnd Theorie- und Praxis-Einheiten absolvieren. Während der Praktika arbeiten die Auszubildenden in einem landwirtschaftlichen Betrieb. Sie wenden ihr vorhandenes Wissen an und erweitern es durch neue Erfahrungen. Dabei lernen sie die verschiedenen Seiten ihres zukünftigen Berufes kennen und unterstützen die Fachkräfte bei ihrer Arbeit. Außerdem dient das Praktikum dem Erlernen wesentlicher Grund-Eigenschaften. Hierzu gehören Fleiß, Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Organisations-Talent. Vor dem Beginn der Lehre schließen die angehenden Landwirte einen Ausbildungs-Vertrag mit dem Betrieb ab.
Während den Theorie-Phasen besuchen die Auszubildenden die Berufsschule. Im Rahmen der Unterrichts-Stunden erlernen sie wesentliche Grundkenntnisse aus folgenden Bereichen:
- Tierzucht
- Pflanzen-Produktion
- Organisation der betrieblichen Arbeit
- Vermarktung
- betriebliche Abläufe
- Wirtschaft
Darüber hinaus umfasst die Ausbildung mindestens zwei Betriebszweige der Tier- und Pflanzen-Produktion. Hierzu zählen beispielsweise der Getreide- und Maisanbau sowie die Rinder- und Schweinehaltung.
Nach der Hälfte der Lehre legen die Auszubildenden eine Zwischenprüfung ab. Diese dient der Ermittlung des aktuellen Wissenstands der angehenden Landwirte. Am Ende der Ausbildung erfolgt die Abschluss-Prüfung. Sie umfasst einen mündlichen und einen schriftlichen Teil und deckt wesentliche Inhalte der Lehre ab. Nach der erfolgreichen Prüfungs-Teilnahme stehen den Absolventen verschiedene Weiterbildungs-Möglichkeiten sowie ein landwirtschaftliches Studium zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Gehalt in der Ausbildung als Landwirt/-in.