Die Hauptverantwortung von Heilerziehungspflegern liegt in der alltäglichen Begleitung von Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung. Diesen anspruchsvollen und menschenwürdigen Beruf erlernen Interessenten an Berufsfachschulen oder Kollegs. Die Anforderungen an Bewerber für den Beruf des/der Heilerziehungspflegers /-in sind hochgesteckt. Obligatorisch ist ein Hauptschul- oder mittlerer Schulabschluss. Viele Bildungsträger erwarten außerdem den Abschluss einer einschlägigen anerkannten Berufsausbildung.
Zukünftige Heilerziehungspfleger profitieren von der vorausgegangenen Ausbildung zum/zur Kaufmann /-frau Gesundheitswesen. Diese Lehre endet mit einer IHK-Prüfung und währt drei Jahre. Die Ausbildung absolvieren Schulabgänger in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen, medizinischen Labors, bei Krankenversicherungen, Rettungsdiensten, in Seniorenpflegeheimen oder bei einer ambulanten Kranken- und Altenpflege.
Bewerber als Auszubildende im kaufmännischen Gesundheitswesen bringen rechnerische und sprachliche Fähigkeiten mit. Sie nehmen Dinge schnell und detailliert wahr und haben ein gutes Personengedächtnis. Die Lehrlinge bewältigen schnelle Wechsel von Patienten im persönlichen Kontakt oder am Telefon. Für die Nutzung moderner Bürokommunikationsmittel verfügen sie über eine ausgeprägte Hand-Finger-Koordination. Sie begeistern sich zudem für Planungen und organisatorische Tätigkeiten.
In der Berufsschule lernen die Auszubildenden zum/zur Kaufmann /-frau Gesundheitswesen die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Wirtschaft und Sozialkunde. Im praxisbezogenen Betriebsalltag erfahren sie Details über
- die Aufgaben, Strukturen und rechtlichen Grundlagen im Gesundheitswesen,
- die Stellung des Gesundheitssystems in der sozialen Gesellschaft,
- das Angebot von Dienstleistungen,
- Kundenberatung,
- Vertragsabschlüsse,
- rechtliche Vorschriften hinsichtlich Wettbewerbsbeschränkungen, Verboten und standesrechtlichen Einschränkungen bei der Vermarktung von Gesundheitsdienstleistungen,
- die Zusammenhänge von Servicequalität und Kundenzufriedenheit,
- die betriebsbezogene Anwendung von Gebührenordnungen und Entgeltformen,
- den Einsatz zweckgebundener Finanzmittel,
- Systeme und Methoden zur Preisfindung von Gesundheitsdienstleistungen,
- die Durchführung, Prüfung und Auswertung von Abrechnungen,
- die Nutzung von Schnittstellen zu anderen Betriebsabteilungen,
- die Kontrolle und Optimierung von Abläufen,
- den Einsatz von Steuerungs- und Kontrollinstrumenten im Gesundheitswesen,
- die Einhaltung und Sicherstellung von Qualitätsstandards.
Berufliche Weiterbildungen bringen Heilerziehungspflegern den Titel Fachwirt /-in im Gesundheitswesen. Hochschulzugangsberechtigte Heilerziehungspfleger erarbeiten einen Hochschulabschluss im Fach Gesundheitsmanagement.