Eine Betreuungsfachkraft unterstützt Menschen in hilf- oder pflegebedürftigen Situationen. Bestimmte Zugangsvoraussetzungen bestehen aus rechtlicher Sicht nicht, doch die Bildungsträger können eigene Zugangskriterien festlegen. In Abhängigkeit vom Bildungsanbieter sind eine berufliche Vorbildung oder eine einschlägige Berufserfahrung im pflegerischen Bereich, eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein Führungszeugnis und ein ärztliches Attest erforderlich. Während der Ausbildung, die entweder in Vollzeit oder Teilzeit zu absolvieren ist, müssen sich die Auszubildenden darauf einstellen, dass sie in der Bildungseinrichtung zusammen mit Mitschülern theoretischen Face-to-Face-Unterricht erhalten. Parallel dazu werden entweder Praxisübungen oder aber praktische Einsätze in Betreuungseinrichtungen gefordert. Dabei kommen Einrichtungen für Demenzkranke, für Behinderte oder für Menschen mit altersbedingten Erkrankungen in Betracht.
Eine Betreuungsfachkraft, im Volksmund auch Alltagsbegleiter /-in genannt, braucht großes Verantwortungsbewusstsein, gerade wenn sie mit verwirrten oder körperlich eingeschränkten Menschen arbeitet. Das Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit, sich mit anderen Menschen auseinanderzusetzen sind genauso wichtig, wie kommunikative Eigenschaften. Häufig kommt es zu Gesprächen mit dem betreuten Menschen oder mit den Angehörigen. Außerdem stehen regelmäßig Teambesprechungen auf dem Programm.
Betreuungsfachkräfte sollten psychisch stabil sein und körperlich belastbar. Zum einen sind pflegebedürftige Menschen eine emotionale Belastung, zum anderen sind demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, psychische Erkrankungen oder andere geistige Einschränkungen nicht einfach zu handhaben. Die körperliche Belastbarkeit ist deshalb wichtig, weil pflegebedürftige Menschen zum Beispiel auch gewaschen, gelagert und angekleidet bzw. ausgekleidet werden müssen. Dazu sind die Menschen hoch zu heben oder sogar zu tragen. Nicht zuletzt brauchen Betreuungsfachkräfte eine sorgfältige Arbeitsweise. Denn von ihnen wird außerdem das Dokumentieren von Pflegeleistungen gefordert sowie das Verwalten persönlicher Angelegenheiten der betreuten Personen.
Die Ausbildung ist in der Regel in 4 Ausbildungsabschnitte eingeteilt:
- ein einwöchiges Orientierungspraktikum,
- 100 Stunden Basiskurs,
- 2 Wochen Betreuungspraktikum,
- 60 Stunden Aufbaukurs.
Mit der Qualifikation der Betreuungsfachkraft können Absolventen in Pflegeeinrichtungen, Tagesstätten und bei Betreuungsdiensten arbeiten. Es empfehlen sich weitere Anpassungsweiterbildungen, um die Fachkenntnisse zu stabilisieren und auf dem neuesten Stand zu halten. Sinnvolle Themen bewegen sich dabei in den Bereichen Krankenpflege, Altenpflege und Hauswirtschaft.