Die Ausbildung als geprüfte /-r Handelsassistent /-in im Einzelhandel zählt zu den sogenannten Abiturientenausbildungen. Damit Anwärter für diese Bildungsvariante nach dem erfolgreichen Abschluss direkt als Führungskraft der mittleren Ebene tätig sein können, werden für die Bewerbung gewöhnlich eine allgemeine oder die Fachhochschulreife vorausgesetzt.
Während einer Dauer von drei Jahren erwerben Auszubildende dann gleich zwei anerkannte Ausbildungsabschlüsse. In den ersten eineinhalb Jahren erfolgt die Ausbildung zum/r Kaufmann /-frau im Einzelhandel. Nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung findet dann für weitere eineinhalb Jahre die Ausbildung zum geprüften Handelsassistenten im Einzelhandel statt.
Ziel der Ausbildung ist es, dass die entsprechenden Bewerber im Anschluss Führungspositionen der mittleren Ebene in den Filialen des Einzelhändlers übernehmen können. Dazu gehören diese Stellungen: Abteilungsleiter-Assistenz bzw. Substitut, Abteilungsleiter, Marktleiter, Filialleiter oder Einkäufer.
Neben dem praktischen Ausbildungsteil in der Einzelhandelsfiliale des Ausbildungsunternehmens findet der theoretische Teil in den Industrie- und Handelskammern oder in den Bildungszentren des Einzelhandels in Form von Blockunterricht statt. Viele namenhafte Firmen schicken ihre Auszubildenden zum Beispiel in das Bildungszentrum des Einzelhandels (kurz: BZE) nach Springe in Niedersachsen.
Dort werden die angehenden Führungskräfte in den folgenden Inhalten unterrichtet:
- Vertriebsmanagement
- Personalmanagement
- Kundenorientierung
- Marketing
- Visuelles Marketing (Visual Merchandising)
- Führung, Kommunikation und Selbstmanagement
- Volkswirtschaft (Einzelhandelspraxis)
Zusätzlich machen die angehenden Handelsassistenten einen AdA- Schein (Ausbilder der Ausbilder- Schein), damit auch sie dazu berechtigt sind, Angestellte auszubilden.
Geprüfte/r Handelsassistent /-in kann man aber nicht nur durch die doppeltqualifizierende Ausbildung innerhalb von drei Jahren werden. Vielmehr ist dieser Abschluss als eine Weiterbildung zu sehen.
Zur Prüfung als Handelsassistent im Einzelhandel wird ebenfalls zugelassen, wer eine erfolgreich absolvierte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer und eine mindestens einjährige Berufspraxis vorweisen kann oder wer eine zweijährige Ausbildung als Verkäufer/ -in und mindestens eine zweijährige Berufspraxis in verkäuferischen oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im Einzelhandel nachweisen kann. Anerkannt wird auch eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, die in Zusammenhang mit der Weiterbildung steht.