Zum Gabelstaplerfahrer gibt es keine mehrjährige Ausbildung im herkömmlichen Sinn. Es handelt sich um eine Zusatzausbildung mit einer Dauer von zwei bis drei Tagen. Sie basiert auf den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV D27 und BGV BGG 925. Um als Gabelstaplerfahrer tätig zu sein, benötigt der Mitarbeiter einen Flurfördermittelschein, kurz "Staplerschein" genannt. Der Lehrgangsteilnehmer hat sein 18. Lebensjahr vollendet. Diesen Lehrgang absolviert er bei der DEKRA, dem TÜV, bei Gabelstapler-Händlern, bei zertifizierten IAG-Ausbildungsbetrieben oder bei freiberuflichen Ausbildern. Eine Schulung findet im Niederlassungsort der Einrichtung oder direkt auf dem Gelände des Arbeitgebers statt.
Die Ausbildung beschäftigt sich mit folgenden Inhalten:
- Aufbau und Funktionsweise von Flurförderzeugen,
- Betriebsanweisungen, Verkehrswege, Verkehrsregeln,
- allgemeiner Betrieb und regelmäßige Kontrolle,
- zulässige Lasten, Standsicherheit,
- Umgang mit Lasten, Sondereinsätze,
- Antriebsarten und Anbaugeräte,
- tägliche Überprüfung des Geräts auf Sicherheit,
- mögliche Gefahrstellen,
- rechtliche Grundlagen,
- sowie theoretische und praktische Abschlussprüfung.
Nach den allgemeinen Unfallverhütungs-Vorschriften "BGV A1" und dem Arbeitsschutzgesetz § 12 besucht der Staplerfahrer mindestens einmal im Jahr einen Wiederauffrischungs-Kurs. Dieser dauert einen halben Arbeitstag.
Benutzt der Betrieb "Hochregale", besuchen die Mitarbeiter eine weitere Zusatzausbildung zum Hochregal-Staplerfahrer. Sie dauert einen Tag. Ihre erfolgreiche Teilnahme dokumentiert der Ausbilder im vorhandenen Basis-Staplerschein.
Typische Branchen, die Mitarbeiter mit Flurfördermittelschein benötigen, finden sich im Bereich der Konfektionierung und des Versandes, in der Material- oder der Lagerwirtschaft. Ein möglicher Beruf ist der des Fachlageristen. Bewerber in Logistikfirmen und Speditionen weisen in aller Regel einen Staplerschein vor, um eine Anstellung zu erhalten.