Jobangebote für Film- und Videoeditor (15km)

Geschätztes Bruttogehalt
*Die Gehaltsspannen werden aus dem Stellenanzeigeninhalt errechnet und entsprechen der marktüblichen Vergütung basierend auf 2 Mio. Gehaltsdatensätzen.
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Gehalt Film- und Videoeditor

Datenbasis: 151 Datensätze
Region 1. Quartil Mittelwert 3. Quartil Jobangebote
Deutschland 2.099 € 2.616 € 3.029 €  
Baden-Württemberg 2.173 € 2.887 € 3.934 €
Bayern 2.463 € 2.987 € 3.803 €
Berlin 1.935 € 2.323 € 2.852 €
Brandenburg 2.093 € 2.357 € 2.832 €
Bremen 2.053 € 2.559 € 2.963 €
Hamburg 2.049 € 2.447 € 2.795 €
Hessen 2.183 € 2.721 € 3.151 €
Mecklenburg-Vorpommern 1.805 € 2.249 € 2.604 €
Niedersachsen 1.706 € 2.126 € 2.462 €
Nordrhein-Westfalen 2.129 € 2.632 € 2.929 €
Rheinland-Pfalz 2.078 € 2.590 € 2.999 €
Saarland 2.038 € 2.540 € 2.941 €
Sachsen 1.874 € 2.336 € 2.705 €
Sachsen-Anhalt 1.831 € 2.282 € 2.642 €
Schleswig-Holstein 1.983 € 2.471 € 2.861 €
Thüringen 1.849 € 2.305 € 2.669 €

Film- und Videoeditor / Film- und Videoeditorin:

1. Gehalt

Als Film- und Videoeditor liegt das deutschlandweite Gehalt bei 2.616 € pro Monat. Diesen Wert haben wir auf Basis von 151 Datensätzen ermittelt, die wir in den letzten zwei Jahren erfasst haben. Hinsichtlich der Gehaltsspanne ist festzustellen, dass die unteren Monatsgehälter bei 2.099 € beginnen, Film- und Videoeditoren in den oberen Regionen jedoch auch bis zu 3.029 € und mehr verdienen können.

Wie bei nahezu allen Berufen, hat neben vielen anderen Faktoren auch der Standort des Arbeitgebers individuellen Einfluss auf die Höhe des Gehalts. So beträgt das monatliche Durchschnittsgehalt im nördlichsten Bundesland der Republik ungefähr 2.471 €. Arbeitet man hingegen im Süden, so kann man beispielsweise in Baden-Württemberg mit einem durchschnittlichem Gehalt von 2.887 € rechnen. Insoweit ist anzumerken, dass die Analyse unserer Daten bundesweit regelmäßig zu dem Ergebnis führt, dass die Gehälter im Süden Deutschlands tendenziell über denen im Norden liegen. Jedoch ist dabei - wie auch beim Vergleich des Verdienstes in städtischen Gebieten mit denen auf dem Land - zu beachten, dass die Lebenshaltungskosten oft parallel zu den Gehältern steigen.

Tabellarisch stellt sich das Gehalt als Film- und Videoeditor in Abhängigkeit vom Alter wie folgt dar

  • 25 Jahre = 2.340 Euro brutto
  • 30 Jahre = 2.398 Euro brutto
  • 35 Jahre = 2.805 Euro brutto
  • 40 Jahre = 3.029 Euro brutto
  • 45 Jahre = 3.041 Euro brutto
  • 50 Jahre = 3.584 Euro brutto

Auswirkung der Firmengröße auf das Monatsgehalt

  • bis 500 Mitarbeiter = 2.422 Euro brutto
  • 501 bis 1000 Mitarbeiter = 2.674 Euro brutto
  • über 1000 Mitarbeiter = 2.994 Euro brutto
2. Ausbildung / Weiterbildung

Obwohl es keine gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des/der Film- und Videoeditor /-in gibt, zeigt sich in der Praxis, dass Bewerber mit Hochschulreife bei der Vergabe der Ausbildungsplätze bevorzugt werden. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre. Während dieser Zeit ist der/die Auszubildende im Betrieb tätig und besucht zeitweise eine Berufsschule. An beiden Lernstätten stehen folgende Inhalte im Vordergrund:

  • die Konfiguration und Einrichtung des Mischpults,
  • das Schneiden von Bildern am Mischpult. Dabei dienen Manuskripte und Drehbücher als Orientierung. Es gilt, die Bildfolge, Übergänge festzulegen sowie Spezialeffekte einzubauen;
  • das sachgerechte Lagern von Bild- und Tonträgern. Dazu erhalten die Stücke eine Nummer und einen Code;
  • diverse Bestimmungen zum Datenschutz, Urheber- und Nutzungsrecht,
  • das Synchronisieren von Sprachaufnahmen, Musik oder Geräuschen,
  • das Auswerten von Drehbüchern und Manuskripten. Diese liefern wichtige Informationen für die Schnittfolge.

Bild- und Toneditoren beschäftigen sich überwiegend mit visuellen und akustischen Aspekten. Um diese prüfen und einordnen zu können, sind fundierte Kenntnisse in Physik notwendig. Darüber hinaus sollten Bewerber vor allem gut bis sehr gut Deutsch sprechen. Zusätzlich muss aber auch die englische Sprache beherrscht werden. Nicht nur weil Betriebsanleitungen oder ähnliches häufig in Englisch verfasst sind. Auch Fachausdrücke und Kommandos würden andernfalls möglicherweise missverstanden.

Nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit müssen die Auszubildenden eine Zwischenprüfung ablegen. Zuletzt folgt dann die Abschlussprüfung. Diese setzt sich aus einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung zusammen. Im schriftlichen Teil werden die Themen Bild- und Tongestaltung, Arbeitsplanung, Medienwirtschaft und Wirtschafts- und Sozialkunde abgefragt. Diese sind im Vorfeld alle im Berufsschulunterricht behandelt worden. Im Rahmen der praktischen Prüfung müssen die Auszubildenden zwei Stücke anfertigen. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine Bildmischung einer Magazinsendung sowie um eine Bildmontage für eine szenische Produktion.

Wer einen Ausbildungsberuf in der Film-, Funk- und Fernsehbranche sucht, könnte noch anderweitig fündig werden. So ist es möglich, den Beruf des /der Mediengestalters /-in, des /der Kamera-Assistenten /-in oder der Fachkraft für Audiotechnik zu erlernen.

3. Studium

Kann der/die Bewerber /-in eine Hochschulzugangsberechtigung vorweisen, hat er/sie zudem die Möglichkeit ein Studium im Fach Film- und Fernsehproduktion aufzunehmen. Einige Universitäten und Hochschulen führen interne Auswahlverfahren durch. In manchen Fällen wird auch ein vor Studienbeginn absolviertes Praktikum vorausgesetzt. Bewerber für den Studiengang Film- und Fernsehproduktion müssen in verschiedenen Themenbereichen versiert sein. Zunächst ist Wissen in Physik und Informatik sehr vorteilhaft. Es erleichtert die Erarbeitung medientechnischer Inhalte. Darüber hinaus wird innerhalb des Studiums Wert auf fundierte Kenntnisse in Englisch gelegt. Da das Studium neben dem künstlerisch-technischen Bereich auch betriebswirtschaftliche Aspekte umfasst, sollten die Bewerber mit Zusammenhängen aus Wirtschaft und Recht vertraut sein. Mathematisches Grundwissen wird ebenfalls vorausgesetzt. Nicht zuletzt nimmt jedoch das künstlerische Talent des /der Studenten /-in eine zentrale Rolle ein. Er/ Sie sollte ein Gespür dafür haben, wie Farben, Formen und Raumaufteilungen auf den Betrachter wirken.

Mit Hilfe dieser grundlegenden Fertigkeiten gilt es, die folgenden Studieninhalte zu bewältigen:

  • Film- und Fernsehtechnik, Medientechnik,
  • Drehbuch und Produktion, Produktionsorganisation,
  • Ästhetik und Gestaltung,
  • Kamera und Schnitttechnik,
  • Dramaturgie,
  • Tonaufnahme und Videotechnik,
  • Recherche und Stoffentwicklung,
  • Medienwirtschaft, Medienrecht, Medienethik,
  • Fernsehmanagement, Arbeits-, Vertrags- und Medienrecht,
  • Gesellschaft und Medien,
  • Theatergeschichte, Filmgeschichte,
  • Journalistische Grundlagen
  • Betriebswirtschaft, Filmversicherung, Mitarbeiterführung, Existenzgründung.

Um sich einen konkreten Einblick in die Arbeitsweisen zum Beispiel in einem Filmstudio zu verschaffen, sind Praktika zu empfehlen. Der Studiengang Film- und Fernsehproduktion ist nicht der einzige Weg, um sich in Form eines Studiums für eine Tätigkeit in der Branche zu qualifizieren. Denn zu erwähnen sind außerdem die Fächer Film- und Fernsehkamera sowie Ton- und Bildtechnik. Die Medienbranche umfasst des Weiteren die Studiengänge Medienproduktion und Medienwirtschaft bzw. -management.

4. Tätigkeit

Die Bereiche, in denen Film- und Video-Editoren eingesetzt werden, sind breit gefächert. Sowohl bei der Produktion von Filmen und Fernsehsendungen als auch im Rahmen anderer journalistischer Beiträge ist ihr Fachwissen gefragt. Eine ihren Qualifikationen entsprechende Beschäftigung finden sie aber nicht nur in der Filmindustrie, sondern bei allen Unternehmen, die sich mit der Produktion und Bearbeitung von Filmmaterial befassen.

Ihre Aufgaben liegen in der Sammlung vom Filmmaterial, der journalistischen und redaktionellen Bearbeitung sowie die Bearbeitung der Bild- und Tonfrequenzen. Dabei achten sie die Umsetzung der Vorgaben, setzen diese in einen richtigen Zusammenhang und prüfen die Qualität der einzelnen Sequenzen. Sie bearbeiten das zur Verfügung stehende Bild- und Tonmaterial und fügen es zu einem harmonischen Gesamtkonzept zusammen. Als Leitfaden dienen ihnen dabei Drehbücher und Regieanweisungen. Diese gilt es zu analysieren, bevor die eigene Arbeit danach ausgerichtet werden kann.

Die Film- und Video-Editoren erstellen Bild- und Tonmontagen und ergänzen diese gezielt durch Spezialeffekte. Auch wenn es darum geht, Sprachbeiträge, Musik oder Geräusche zu synchronisieren, kommt ihnen ihr erworbenes Wissen zugute. Bevor der Auftrag abgeschlossen ist, müssen die Audio-Editoren die Bild- und Tondateien mehrmals überprüfen und mögliche Unstimmigkeiten beheben. Alle Arbeitsschritte erfolgen in enger Abstimmung mit Regisseuren und Technikern. Nicht verwendetes Ton- und Bildmaterial wird keinesfalls vernichtet. Damit es für Nachbesserungen oder spätere Produktionen zur Verfügung steht, archivieren die Audio-Editoren die Mitschnitte sachgerecht.

Ihre Arbeit und ihr Aufgabenprofil bestimmen dabei nicht zuletzt die Höhe von ihrem Gehalt oder Einkommen und somit auch die Höhe von ihrem Stundelohn.

Aktuelle Gehaltsdatensätze für Film- und Videoeditor

Datum Alter Bundesland Berufserfahrung Arbeitszeit Gehalt  
21.09.2016 20 Nordrhein-Westfalen 1 Jahre 40 Std. 2.500 €  
Film- und Videoeditor
Persönliche Daten
Ort:
Bielefeld
Ausbildung:
Abitur
Tätigkeit:
Film- und Videoeditor
Hierarchieebene:
keine Personal- und Budgetverantwortung
Berufserfahrung seit insgesamt Jahren:
1 Jahre
Der Arbeitgeber
Firmengröße:
6 - 20
Branche:
Werbung und PR
Das Gehalt
Monatsgehalt:
2.500 €
Wochenstunden:
40 h
Überstunden:
0 €
Prämien/Tantiemen:
0 €
betriebliche Altersvorsorge:
0 €
Sonstige Zahlungen:
0 €
Gesamt pro Monat:
2.500 €
Firmenwagen:
Nein
20.03.2016 27 Nordrhein-Westfalen 1 Jahre 40 Std. 2.250 €  
Film- und Videoeditor
Persönliche Daten
Ort:
Düsseldorf
Ausbildung:
Bachelor (FH)
Tätigkeit:
Film- und Videoeditor / in
Hierarchieebene:
keine Personal- und Budgetverantwortung
Berufserfahrung seit insgesamt Jahren:
1 Jahre
Der Arbeitgeber
Firmengröße:
6 - 20
Branche:
Medien, Presse
Das Gehalt
Monatsgehalt:
2.250 €
Wochenstunden:
40 h
Überstunden:
0 €
Prämien/Tantiemen:
0 €
betriebliche Altersvorsorge:
0 €
Sonstige Zahlungen:
0 €
Gesamt pro Monat:
2.250 €
Firmenwagen:
Nein