Der Weiterbildungsmaßnahme zum / zur Facharzt /-ärztin für Innere Medizin geht ein abgeschlossenes Studium der Medizin voraus. Die Approbationsordnung für Ärzte regelt bundeseinheitlich die Voraussetzungen für den Erwerb des Zugangs zu diesem Beruf. Hierzu ist in Deutschland ein 12 Semester umfassendes Medizinstudium erforderlich.
Ein Studienplatz für die Fachrichtung Medizin ist äußerst begehrt. Auf einen Studienplatz kommen derzeit vier bis fünf Bewerber. Die Universitäten nehmen nur die besten von ihnen. Aus diesem Grund ist die Zulassung durch einen Numerus clausus beschränkt. Wer sich um einen Studienplatz in Medizin bewerben möchte, muss seine Bewerbung an die Stiftung für Hochschulzulassung richten. Das Auswahlverfahren erfolgt nach drei verschiedenen Kriterien. Wichtigstes Kriterium ist die Note, mit der die Allgemeine Hochschulreife absolviert wurde. Nur mit einem hervorragenden Ergebnis haben Bewerber Chancen auf einen sofortigen Studienplatz.
Wer hier nicht berücksichtigt wird, muss sich unter Umständen auf eine längere Wartezeit einstellen, denn das zweite Kriterium des Auswahlverfahrens ist der Zeitraum, in dem Bewerber bereits auf einen Studienplatz warten. Wer auf einer Warteliste vermerkt ist, ist gut beraten, die Wartezeit mit einem Praktikum oder einer Aushilfstätigkeit in einem medizinischen Bereich zu absolvieren oder im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres erste Berufserfahrungen im Gesundheitswesen zu sammeln. Persönliches Engagement wird langfristig belohnt. Ein weiterer Teil der Bewerber wird nach individuellen Zulassungskriterien der jeweiligen Hochschule ausgewählt. Medizin kann ausschließlich an Universitäten studiert werden. Das Studium ist in zwei große Teilabschnitte untergliedert.
Im vorklinischen Abschnitt, der das 1. Bis 4. Studiensemester umfasst stehen folgende Inhalte:
- Grundlagen der Medizin
- Anatomie
- Biologie
- Chemie
- Psychologie
Ebenso ist in diesem vorklinischen Teil die so genannte Famulatur zu absolvieren, ein dreimonatiges Pflegepraktikum. Nach diesem Grundstudium steht das 1. Staatsexamen, im Fachbereich Physikum genannt.
Das 5. Bis 10. Semester umfasst den klinischen Abschnitt, der Einführungen in die verschiedenen Fachrichtungen der Medizin beinhaltet. Nach dem 10. Semester absolvieren zukünftige Ärzte das zweisemestrige Praktische Jahr, das schließlich mit dem Ablegen des 2. Staatsexamens das Medizinstudium abschließt.